Eltern, die nicht möchten, dass eine Familienrichterin bzw. ein Familienrichter bestimmt, wo die Kinder aufwachsen und wer das Sagen haben soll, sollten selbst Anordnungen treffen. Zum Beispiel in einer sogenannten Sorgerechtsverfügung. Rechtskolumne von Rechtsanwalt Dirk Vollmer
26. März 2018