FRISTVERLÄNGERUNG bis 30. April. Für den Kinderfreundlichkeitspreis vorgeschlagen werden können Bürgerinnen und Bürger, Institutionen, Initiativen, Vereine und Unternehmen aus Karlsruhe, die sich in besonderer Art und Weise für Karlsruher Kinder und deren Lebensbedingungen einsetzen.