Altersbedingt möchte der Gründer und Geschäftsführer Wolfgang Mayer kürzer treten und den Biomarkt verkaufen. Dadurch haben die Mitarbeiter/innen zusammen mit ihren Kunden/innen und Lieferanten die Chance, diesen mit einer Genossenschaftsgründung zu erhalten. Ein wichtiger Aspekt der Genossenschaftsgründung ist die Solidarität mit den regionalen Lieferanten.
Für den Übertrag des Karlsruher Biomarkts in eine eingetragene Genossenschaft wird bis zum 30.06.2020 ein Eigenkapital in Höhe von 1,5 Millionen Euro benötigt. Bisher wurden bereits 885.000 Euro (Stand: 23.01.2020) zugesagt, also 59 % der benötigten Summe.
Die Eintragung der Genossenschaft in Gründung erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2020. Zuvor muss die Satzung durch den Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband (BWGV) geprüft werden. Erst ab diesem Zeitpunkt ist eine Beteiligung ab 1.000 Euro möglich. Zur Tilgung der Kredite ist eine Ausschüttung für die ersten drei Geschäftsjahre nicht vorgesehen. Jedes Genossenschaftsmitglied hat nur ein Stimmrecht in der Generalversammlung und haftet nur mit der getätigten Einlage. Weitere Informationen erhalten Interessenten auf der Homepage: www.fuellhorn-ka-biogenossenschaft.de/
Das gesamte Team vomFüllhorn Biomarkt Karlsruhe möchte sich an dieser Stelle recht herzlich bei allen für das Wohlwollen und die bisher erfolgten Zusagen bedanken.