Licht gibt Sicherheit: Mit dem Rad durch die dunkle Jahreszeit

Wer jetzt eine Licht-Inspektion am Fahrrad durchführt, kommt sicherer durch die dunkle Jahreszeit

Mit der Zeitumstellung in den Siebzigerjahren wollten die Industriestaaten Energieeinsparungen erreichen und dadurch das Klima schonen. Heute weiß man: Dieser Zweck wurde nicht erfüllt –  aber klimafreundlich mobil zu sein geht allemal.

„Wer auch in den kommenden Wintermonaten zur CO2-Reduktion beitragen möchte, sollte sich aufs Rad setzen“,

empfiehlt der Karlsruher Bürgermeister Michael Obert. Doch um die dunkle Jahreszeit auf dem Sattel in vollen Zügen genießen zu können, muss die Fahrradbeleuchtung einwandfrei funktionieren. Höchste Zeit, Scheinwerfer & Co. zu überprüfen. Die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg (AGFK-BW) gibt Tipps für die spätherbstliche Licht-Inspektion.

„Gib ACHT in der Nacht!“

Dieser Reim ist ein praktischer Merksatz, wenn es um die Inspektion der Radbeleuchtung geht. Denn genau ACHT Stellen am Fahrrad sollten im Dunkeln leuchten. Das geschieht einerseits aktiv durch LEDs, Glüh- oder Halogenlampen, andererseits passiv durch reflektierende Flächen, die aufleuchten, wenn sie angestrahlt werden. Beim Licht-Check ist es sinnvoll, das Rad von vorne nach hinten abzugehen, um keine Leuchtstelle zu vergessen.

1. Frontscheinwerfer: Seit letztem Jahr sind neben Lichtanlagen, die von einem Dynamo gespeist werden, auch batteriebetriebene Lichter zulässig, wenn sie oder zumindest die Halterung dafür am Fahrrad montiert ist. Die Lampe muss außerdem die in Deutschland für jede Fahrzeugbeleuchtung vorgeschriebenen Prüfzeichen tragen: Das sind Wellenlinie und K-Nummer des Kraftfahrtbundesamtes. Der Scheinwerfer sollte laut Gesetz eine Lichtstärke von mindestens 10 Lux auf 10 Meter aufweisen. Für eine bessere Sicht sorgen stärkere Lampen ab 40 Lux, hochwertige LED-Fahrradlampen können sogar Leistungen bis zu 100 Lux erbringen. Ein Testlauf mit angelegtem Dynamo zeigt, ob die Lampen funktionieren.

2. Weißer Frontreflektor: Einige Frontscheinwerfer haben bereits Reflektoren integriert. Ist dies nicht der Fall, sollte ein zusätzlicher Reflektor angebracht werden.

3. und 4. Reflektoren an Vorder- und Hinterrad: Neben Reflektoren, die in den Speichen der Räder befestigt werden, sind auch reflektierende Streifen für den Reifen zulässig.

5. und 6. Reflektoren an den Pedalen: An jedem Pedal sollten Reflektoren befestigt sein, die nach vorne und hinten wirken.

7. Rücklicht mit eingebautem Reflektor. Wichtig: Das Rücklicht sollte mindestens 25 Zentimeter über dem Boden und idealerweise am Gepäckträger angebracht sein.

8. Roter Rückstrahler: Moderne LED-Leuchten verfügen zusätzlich über eine Standlichtfunktion. Diese ist zwar laut Gesetz noch keine Pflicht, erhöht aber die Sicherheit.

Übrigens: Blinkendes Licht, das viele Radfahrer bevorzugen, weil sie damit besser gesehen werden, ist nicht zulässig und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Anhänger nicht vergessen Fahrradfahrer, die mit Anhänger unterwegs sind, müssen auch diesen mit einer funktionstüchtigen Lichtanlage ausstatten. Verdeckt der Anhänger den roten Rückstrahler, muss das Fahrrad zusätzlich mit einer Schlussleuchte versehen werden.

Mangelnde Beleuchtung kann teuer werden Wer ohne ausreichende Beleuchtung im Dunkeln unterwegs ist, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro und 35 Euro bei einem Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern. Eine intakte und vollständige Fahrradbeleuchtung schont nicht nur den Geldbeutel, sondern erhöht auch den Spaß am Radeln. So können Fahrradfahrer die dunkle Jahreszeit bedenkenlos genießen!

Die AGFK-BW ist ein Netzwerk von mehr als 45 Städten, Landkreisen und Gemeinden. Weitere Informationen finden SIe auf der Seite der AGFK-BW – HIER.


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