Kinder haben ein Recht auf ihre Eltern. So steht es in Artikel 9 der UN-Kinderrechtskonvention. Doch was bedeutet das? Und was passiert, wenn sich die Eltern trennen?
Kinder haben ein Recht auf regelmäßigen Kontakt zu beiden Eltern, auch wenn diese getrennt leben. Und darauf müssen beide Eltern achten. Streit zwischen den Eltern ist kein Grund, dem Kind den Kontakt zu dem jeweilig anderen zu verbieten. Wenn das Kind bei nur einem Elternteil lebt, hat es das Recht mit dem anderen Elternteil regelmäßig Kontakt zu haben. Dies gilt, solange das Elternteil das Wohl des Kindes nicht gefährdet.
Wenn die Eltern sich nach einer Trennung austauschen können, versuchen sie sich auf eine gemeinsame Regelung zu einigen. Das Kind darf zum Beispiel ein Wochenende beim einen und das nächste beim anderen Elternteil verbringen.
Manchmal aber sind die Eltern verstritten und können nicht mehr gut miteinander kommunizieren. Das ist besonders schwer für die Kinder, denn sie haben keine Schuld an dem Streit der Eltern. Die Mutter will dann zum Beispiel nicht, dass ihr Kind noch Kontakt zum Vater hat oder es ist andersrum. Der Austausch über den Umgang ist dann häufig von weiteren Konflikten, welche die Kinder zusätzlich belasten, überschattet.
Im Interesse des Kindes unterstützen die Jugendbehörden deshalb mit Beratung, wenn es Schwierigkeiten zwischen beiden Elternteilen gibt. In Fällen, in denen die Eltern es nicht konfliktfrei schaffen eine Möglichkeit für einen regelmäßigen Umgang zu finden, kann es notwendig sein, dass ein Begleiteter Umgang eingerichtet wird. Hierbei bietet der Kinderschutzbund die Möglichkeit, dass die Kinder auf neutralem und sicherem Boden ihren Elternteil, der nicht bei ihnen wohnt, erleben können. Speziell geschulte ehrenamtliche Mitarbeiter*innen begleiten diese Treffen und schaffen gute Rahmenbedingungen für ein konfliktfreies Aufeinandertreffen der Eltern. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf den Wünschen und Bedürfnissen der Kinder, damit diese die Zeit mit dem Elternteil als positiv erfahren können.
Kinderrechte im Fokus
Im Rahmen des Kinderrechtefest am 30.03.2025 stellen die Veranstalter*innen (Kinderschutzbund Karlsruhe, Kinderbüro der Stadt Karlsruhe & Stadtjugendausschuss e.V.) in den nächsten Ausgaben jeweils eines der vielen wichtigen Kinderrechte vor.
18. KinderRechteFest im Tollhaus am 30. März 2025
Die Rechte der Kinder sind in der UN-Kinderrechtskonvention, die am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde, in 54 Artikeln festgeschrieben. Jedes Jahr verwandelt sich das Tollhaus in einen bunten Marktplatz für Kinder und ihre Rechte. Neben den Veranstalter*innen, dem Stadtjugendausschuss e.V., dem Kinderschutzbund und dem städtischen Kinderbüro, finden sich dort zahlreiche weitere Organisationen aus Stadt- und Landkreis Karlsruhe ein, die sich für Kinder und deren Rechte einsetzen und diese in den Mittelpunkt stellen.
Weitere Infos folgen bald.