Familienpolitik: Was sich im Jahr 2017 für Familien ändert

Höhere Leistungen, Entlastung und besserer Schutz seit Jahresbeginn

Bild: Caleb Jones, unsplash, C00

Mehr Kindergeld, ein höherer Kinderzuschlag und ein steigender Kinderfreibetrag: Das Jahr 2017 bringt ein weiteres Plus bei den familienpolitischen Leistungen. Das Infoportal www.familien-wegweiser.de erklärt die Neuerungen.

Eine der wichtigsten Leistungen für Familien steigt: Das Kindergeld wurde zum 1. Januar 2017 um 2 Euro angehoben. Es wird einkommensunabhängig gezahlt und erreicht Familien damit direkt. Das Kindergeld beträgt jetzt für das erste und zweite Kind 192 Euro pro Monat, für das dritte Kind 198 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind 223 Euro. Zum 1. Januar 2018 steigt das Kindergeld nochmals um 2 Euro pro Monat.

Der Kinderfreibetrag hat sich zum 1. Januar um 108 Euro auf jetzt 4.716 Euro pro Jahr erhöht. Eltern bekommen entweder Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommenssteuer. Das Finanzamt prüft bei der jährlichen Einkommensteuerveranlagung automatisch, ob Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Eltern günstiger ist. Der Kinderfreibetrag steigt zum 1. Januar 2018 nochmals um weitere 72 Euro auf dann 4.788 Euro pro Jahr. Auch der Kinderzuschlag ist zu Beginn des Jahres um 10 Euro pro Monat gestiegen. Er beträgt nun maximal 170 Euro pro Kind und Monat. Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Eltern mit geringem Einkommen.

Noch in der parlamentarischen Beratung befindet sich ein Gesetzesvorhaben, mit dem ab dem geplanten Inkrafttreten im Laufe des Jahres 2017 mehr schwangere und stillende Frauen vom gesetzlichen Mutterschutz profitieren sollen. Dieser schließt dann erstmals auch Schülerinnen und Studentinnen ein und gilt auch für Praktikantinnen, Frauen mit Behinderung in Behindertenwerkstätten und Frauen in betrieblicher Berufsbildung, im Bundesfreiwilligendienst sowie für Entwicklungshelferinnen.

Die nachgeburtliche Schutzfrist verlängert sich von acht auf zwölf Wochen bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten und nun auch bei der Geburt eines Kindes mit Behinderung.


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