Alle Wespenarten stehen unter allgemeinem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Als Insektenjäger spielen Wespen eine wichtige Rolle im Naturhaushalt.
Die Nester der beiden „lästigen“ Arten befinden sich vorwiegend in Erdhöhlen oder aber in anderen dunklen Hohlräumen. Haben Sie ein solches Nest am Haus oder im Garten an einer ungünstigen Stelle, sollten Sie einen Fachmann zu Rate ziehen. Erster Ansprechpartner können die Untere Naturschutzbehörde Ihrer Gemeinde (z.B. das Umweltamt) oder die Umweltverbände in Ihrer Region sein (z.B. NABU oder BUND).
Eine Umsiedlung von Wespen darf man aus Gefahrengründen und auch aus gesetzlichen Gründen nicht selber vornehmen. Sollte eine Umsiedlung von Wespennestern unvermeidlich sein, kontaktieren Sie bitte einen geprüften und dazu autorisierten Experten. Eine gute deutschlandweite Datenbank finden Sie unter: www.hymenoptera.de (dort unter „Beraterdatenbank“).
Völker mit freihängenden Nestern sind harmlos
Alle frei hängenden Wespennester in Hecken, unter Dachtraufen oder auf hellen Dachböden gehören zu den selteneren Arten, wie z.B. der Sächsischen Wespe, Mittleren Wespe oder Waldwespe. Diese Arten werden nicht lästig und schon gar nicht aggressiv, wenn man ihr Nest nicht stört. Die Mittlere Wespe steht auf Grund der häufigen Vernichtungen von Nestern schon auf der Roten Liste der bedrohten Arten. Frei hängende Nester sollten in keinem Falle gestört werden!
Quelle: Deutsches Grünes Kreuz e.V.