Haben Kinder Anspruch auf veganes Schulessen?

Rechtskolumne von Rechtsanwalt Dominik Braunwarth

RA Dominik Braunwarth Kuentzle Rechtsanwälte

Vegane Ernährung und der Verzicht auf tierische Produkte ist weiterhin im Trend. Zwar schwanken die Zahlen darüber, wie viele Menschen sich in Deutschland tatsächlich vegan ernähren, Angaben des ProVeg Deutschland e.V. gehen jedoch von etwa 1,3 Millionen Menschen in Deutschland aus, die sich rein pflanzlich ernähren.

Da im Jahr 2018 auch die erste vegane Kita in Deutschland eröffnet hat und die ganztägige Betreuung in Form von Ganztagesschulen sich immer weiter etabliert, rückt auch das dort angebotene Mittagessen zunehmend in den Fokus von Eltern und Kindern. Unweigerlich stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob einem Kind, das sich von Haus aus vegan ernährt, nicht auch während der Schulzeit ein Anspruch auf veganes Mittagessen zusteht.

Diese Frage wollte auch ein Vater aus Berlin geklärt wissen und ging gerichtlich gegen einen Bescheid des dortigen Bezirksamtes vor, der die Bereitstellung veganen Mittagessens für seine Tochter ablehnte. Der Vater sah hierin insbesondere eine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit, des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der Gewissensfreiheit seiner Tochter.

Das Verwaltungsgericht Berlin lehnte den Wunsch des Vaters allerdings ab und begründete die Entscheidung damit, dass eine rechtliche Verpflichtung, die gesamte Vielfalt verschiedener Ernährungsüberzeugungen von Eltern und Kindern zu berücksichtigen, nicht bestehe. Vielmehr sah es das Gericht als ausreichend an, wenn sich die Schule im Rahmen des ihr zustehenden weiten Gestaltungsspielraums an den Qualitätsstandards für die Schulverpflegung sowie den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) orientiere. Diese empfiehlt jedoch gerade keine vollständige vegane Ernährung im Kindes- und Jugendalter.

Auch die seitens des Vaters angeführte Ausgrenzung seiner Tochter durch das fehlende Angebot eines veganen Mittagessens findet nach Auffassung des Gerichts ebenfalls nicht statt. Vielmehr bestehe für die Tochter uneingeschränkt die Möglichkeit sich eigens zubereitetes Essen mitzubringen und vor Ort aufzuwärmen, oder sich – wie bereits in der Vergangenheit geschehen – selbst veganes Schulmittagsessen liefern zu lassen und so am gemeinsamen Mittagessen teilzuhaben.

Im Ergebnis haben Eltern und ihre Kinder im Interesse der erforderlichen Flexibilität und der allgemeinen Koordinierungsbedürfnisse des Schulwesens somit vorerst weiterhin einfache Regelungen zur Organisation des Schulalltages hinzunehmen, soweit der Essenswunsch der Kinder – wie im vorliegenden Fall – nicht mit angemessenen Aufwand erfüllt werden kann.

Eltern, die dennoch Wert auf eine vegane Ernährung ihrer Kinder legen, bleibt somit vor­erst wohl nichts anderes übrig, als sich eigenverantwortlich um das gewünschte Mittagessen ihrer Kinder zu kümmern oder bereits bei der Auswahl der jeweiligen Einrichtung darauf zu achten, ob diese auf freiwilliger Basis ein entsprechend weitreichendes Essensangebot bietet.

RA Dominik Braunwarth
Kuentzle Rechtsanwälte
76227 Karlsruhe-Durlach
kuentzle-rechtsanwaelte.de


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