Sollen Kinderrechte ins Grundgesetz?

Rechtskolumne von R.A. Dirk Vollmer

Rechtskolumne von Familienanwalt Dirk Vollmer

Seit 1990 stellt die UN-Kinderrechtskonvention wesentliche Grundregeln für den weltweiten Schutz von Kindern auf. Alle Maßnahmen, die Kinder betreffen, müssen das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigen (Art. 3). Es ist Pflicht und Aufgabe aller deutschen Behörden und Gerichte, dem Vorrang des Kindeswohls Geltung zu verschaffen, indem sie ihre Entscheidungspraxis an Abwägungs- und Begründungserfordernissen der Konvention ausrichten.

Aktuell wird wieder diskutiert, ob Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden sollen. Mancher Befürworter erweckt den Eindruck, Deutschland hinke hinterher, müsse den Text der UN-Konvention noch „irgendwie umsetzen“ – dabei ist die Konvention bereits geltendes Recht in Deutschland, und zwar im hohen Rang eines Bundesgesetzes. Die BRD hatte die Konvention zwar zunächst nur mit Vorbehalten ratifiziert und diese erst 2010 fallen lassen. Seitdem gilt sie aber uneingeschränkt.

Das Grundgesetz und die Verfassungen der Länder enthalten bereits einen Katalog wichtiger Grundrechte (u.a.: Schutz der Menschenwürde, freie Entfaltung der Persönlichkeit, allgemeine Handlungsfreiheit, Freiheit der Person, Recht auf Leben, Recht auf körperliche Unversehrtheit), so auch die Europäische Menschenrechtskonvention, ähnlich inzwischen auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Auf diese allgemeinen Grundrechte kann sich jeder Mensch berufen, egal ob Kind oder Erwachsener. Bei Aufnahme der „Kinderrechte“ ins Grundgesetz besteht die Gefahr, dass durch Wiederholungen und Widersprüche eine Verwässerung des Grundrechtsschutzes eintritt. Einen „absoluten Vorrang des Kindeswohls“ kann und wird das Grundgesetz nicht gewähren. Ein solches Grundrecht wäre begrenzt durch die Reichweite der Freiheitsrechte anderer – soweit es nicht bereits aufgeht im Schutz der Menschenwürde oder in sonstigen Schutzrechten.

Natürlich ist völlig klar, dass Kinder schutzbedürftig sind und sich jeder Aufwand für die Kinder lohnt. Kinder in Deutschland sind weder rechtlos noch schutzlos. Verglichen mit anderen Erdteilen sind die Lebensumstände für Kinder in Deutschland paradiesisch. Soweit der Schutz aber noch zu verbessern ist, muss immer wieder an die Menschen appelliert werden, nicht egoistisch zu sein, sondern die Interessen und Bedürfnisse der Kinder angemessen zu berücksichtigen – das ist selbstverständlich, allgemeingültig und elementarer Bestandteil unserer Gesellschaft. Wo es bereits an Verständnis hierfür fehlt, kann eine Grundgesetzänderung rein gar nichts bewirken.


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