Mehr Rechte für Radfahrer

Rechtskolumne von Dirk Vollmer

Rechtskolumne von Familienanwalt Dirk Vollmer

Die Straßenverkehrsordnung wurde überarbeitet. Die Neuerungen sind am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Zu begrüßen ist, dass Kommunen und Landkreise nun in wesentlich mehr Fällen Tempo-30-Zonen anordnen dürfen, beispielsweise vor Schulen und Kindergärten.

Für Radfahrer gibt es einige Änderungen: Radwege mit einem neuen Zusatzzeichen für E-Bikes dürfen auch von Elektromofas, aber auch von schnellen Pedelecs genutzt werden. Also fahren auf solchen Radwegen künftig Kleinkrafträder, die sich mit Hilfe eines Elektroantriebs durch einen Dreh- oder Schaltknopf mit einer Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h fahren lassen, auch ohne dass der Fahrer in die Pedale tritt. Wenn keine besonderen Ampeln für Radfahrer vorhanden sind, haben Radfahrer künftig die Ampeln für den Fahrverkehr zu beachten, also nicht mehr die Fußgängerampeln wie bisher. Radfahrer unter 8 Jahren müssen nicht mehr zwingend den Gehweg benutzen, wenn einen baulich getrennten Fahrradweg gibt, dürfen sie auch den benutzen. Aufsichtspersonen dürfen Kinder mit Fahrrädern auf Gehwegen begleiten. Damit müssen sich also auch die Fußgänger umstellen, denn erwachsene Radfahrer hatten bisher auf Gehwegen nichts zu suchen. Bisher durften Eltern nur die Fahrbahn und den Radweg befahren, während die Kinder auf dem Bürgersteig fahren mussten.

Fahrradfahrer teilen nun häufiger den baulich getrennten Radweg mit jungen Radlern und mit motorisierten Rädern. Rechnen muss man im Straßenverkehr aber sowieso immer mit allem. So wurde ich als Radfahrer vor Kurzem Zeuge eines besonders rücksichtslosen Radfahrers: Ich fuhr auf einem blutrot markierten Radfahrstreifen über eine große Kreuzung. Etwa 30 Meter vor mir sprang ein entgegenkommender Radler vom Gehweg auf die Straße und raste auf dem markierten Radweg bzw. Straße mir entgegen. Links und rechts fuhren PKW an mir vorbei. Der Geister-Radler wich erst kurz vor mir aus und steuerte dann quer über die Kreuzung, durch abbiegende Autos und durch einen Pulk von querenden Fußgängern hindurch. Da hilft wohl nur noch beten.

Rechtsanwalt Dirk Vollmer
Fachanwalt für Familienrecht


Redaktion

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