Kenntnis von Produkt-Kennzeichnungen schützt vor Kinderunfällen

Bei einer Befragung, die die Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V. (BAG) mit Unterstützung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) zum Thema „Unsichere Kinderprodukte unter der Lupe“ durchgeführt hat, haben 23 Prozent aller Befragten angegeben, kein Prüfzeichen zu kennen. Dabei handelte es sich bei den Teilnehmern bereits um eine relativ gut informierte Verbrauchergruppe, die Vorerfahrungen zum Thema „Kindersicherheit“ hatte. 30 Prozent der befragten Verbraucher haben negative Erfahrungen mit Kinderprodukten gemacht, und 12,2 Prozent gaben an, dass es in ihrem Haushalt zu einem Kinderunfall mit einem Produkt gekommen ist.

„Gerade in jüngster Zeit wird der Markt mit Billigprodukten, vor allem aus Fernost, überschwemmt, die keine oder imitierte Prüfzeichen aufweisen und von denen teilweise erhebliche Gefahren ausgehen können“, warnt Martina Abel, Geschäftsführerin der BAG in Bonn. „So melden uns Eltern über unser Internetforum, dass zum Beispiel die Bremsen am Kinderfahrrad unzureichend sind, es zu Lackablösung beim

Holzspielzeug kommt oder Kleinteile von der Babyrassel abgedreht werden können. Dabei zählt das Verschlucken von Kleinteilen zu den Hauptunfallrisiken im Säuglingsalter.“ Gerade Kleinkinder unter drei Jahren sind durch unsichere Produkte besonders gefährdet. Gesetzliche vor-geschriebene Kennzeichnungen wie das CE-Zeichen und das freiwillige GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit sind bei der Auswahl von Kinderspielzeug, Kinderwagen oder Kindermöbeln ein wichtiger Schutzfaktor für die Kleinen.

Zwei der wichtigsten, jedoch keineswegs vergleichbaren Kennzeichnungen, sind das GS-Zeichen und die CE Kennzeichnung.

Das GS-Zeichen wurde 1977 in Deutschland als verbraucherorientiertes Prüfzeichen entwickelt. Es steht für die geprüfte Sicherheit von Produkten und die Anwendung erfolgt freiwillig. Trägt ein Produkt das GS-Zeichen, so ist dem Hersteller die Sicherheit seines Produktes bereits vor der Markteinführung sehr wichtig und er möchte mögliche Risiken für den Verbraucher ausschalten. Ein unabhängig zugelassenes Prüfinstitut testet das Produkt und bescheinigt, dass es die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen aus dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) erfüllt. Zudem wird das Produkt regelmäßig kontrolliert. Das GS-Zeichen wird für maximal fünf Jahre vergeben. Danach ist eine neue Prüfung erforderlich.

Dieses CE-Siegel ist kein amtliches Sicherheitszeichen
Dieses CE-Siegel ist kein amtliches Sicherheitszeichen

Mit der CE-Kennzeichnung an einem Produkt erklärt der Hersteller in Eigenverantwortung, dass dieses die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der einschlägigen EU-Richtlinien erfüllt. Die CE-Kennzeichnung ist für bestimmte Industrieerzeugnisse zwingend vorgeschrieben, setzt aber generell keine externe Prüfung vor der Markteinführung voraus. Erst wenn das CE-Kennzeichen mit einer zusätzlich angebrachten Kennnummer kombiniert ist, kann der Käufer sicher sein, dass das Produkt von einer unabhängigen Prüfinstitution geprüft wurde. Die Vergabe des CE-Zeichens ist zeitlich unbegrenzt. Im Regelfall werden nach der CE-Vergabe keine Zwischenkontrollen durchgeführt. Leider wird die CE-Kennzeichnung auf Produkten häufig gefälscht, um ein Produkt auf den europäischen Markt einzuschleusen. Das GS-Zeichen hingegen ist ein vertrauenswürdiges Zeichen, gerade wenn es um die Sicherheit von Produkten für Kinder geht.

Die BAG informiert auf Ihren Internetseiten über Sicherheitskriterien für Kinderprodukte. www.kindersicherheit.de


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