Die Monster sind los

Rechtskolumne

Rechtskolumne von Familienanwalt Dirk Vollmer

In dem Videospiel Pokémon Go können die Spieler virtuelle Fantasiewesen fangen, trainieren, entwickeln und in virtuelle Kämpfe gegen andere Pokémon schicken.

Der letzte Schrei ist ein Gimmick für das Spiel, nämlich das Pokémon GO Plus, ein z.B. am Handgelenk zu befestigendes, uhrengroßes Teil, das halbautomatisch Pokéstops aberntet und Pokémon fängt.

Der Clou an dem Spiel: Der Hintergrund für das Videospiel ist die reale Umgebung selbst, die über die Handy- oder Tabletkamera eingebunden wird. Der Nachteil: Von dem Spiel geht eine so überwältigende Faszination aus, dass es alle Aufmerksamkeit des Spielers auf sich zieht. Kinder und Jugendliche laufen seit Monaten wie ferngesteuert durch die Gegend. Gut, sagen manche Eltern pragmatisch, dann sind die Kinder wenigstens an der frischen Luft.

Es ist schon lustig anzusehen, wenn eine Gruppe von Jugendlichen um einen Busch herum steht und alle blicken gebannt und wortlos auf das Handy-Display. Der Grundstückseigentümer findet das aber möglicherweise nicht so lustig. Zuletzt beklagte die Bundeswehr, zahlreiche Spieler hätten trotz Verbotsschildern und Warnhinweisen ihr Übungsgelände betreten und seien dabei auch in Übungen mit scharfer Munition hineingeraten. Vor Kurzem ist ein Spieler, der abends im New Yorker Central Park während eines Live-Streams auf Pokémon-Jagd gegangen ist, plötzlich von einem Mann brutal niedergeschlagen und ausgeraubt. Der Räuber hat unter anderem das Smartphone mitgenommen, so dass noch für einige Zeit durch die Kamera zu sehen war, wie er davon lief. Ein abgelenkter Spieler fuhr in einen Polizeiwagen. Im kalifornischen Encinitas stürzten 2 Männer in eine Schlucht, weil sie sich zu sehr auf das Spiel konzentriert hatten.

Wer noch Anregungen sucht, welche anderen Spiele für Smartphones oder Tablets gut sind, weil werbefrei, schön, pädagogisch ansprechend oder sicher (oder alles zusammen), findet auf der Seite ene-mene-mobile.de gut übersichtliche Besprechungen mit Altersempfehlungen und Angaben zu etwaigen Kosten.

Rechtsanwalt Dirk Vollmer
Fachanwalt für Familienrecht


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