Vertrauliche Geburt hilft Schwangeren in Not

Bilanz nach einem Jahr „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere“

„Keine schwangere Frau muss in Deutschland ihr Kind allein und heimlich zur Welt bringen. Die vertrauliche Geburt hilft Schwangeren in Not. Jede Frau hat das Recht bei den Schwangerschaftsberatungsstellen anonym und beschützt Hilfe zu suchen“, sagte Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Mai in Berlin.
Um den Schwangeren mit Wunsch nach Anonymität noch besser zu helfen, trat am 1. Mai 2014 das „Gesetz zum Ausbau der Hilfen und zur Regelung der vertraulichen Geburt“ in Kraft. Damit verbesserte die Bundesregierung das Hilfsangebot für Schwangere in Notlagen und baute es aus. Ziel der vertraulichen Geburt ist es, die für Mütter wie Kinder riskanten heimlichen Geburten ohne medizinische Betreuung zu vermeiden und zu verhindern, dass Neugeborene ausgesetzt oder sogar getötet werden. Hinzu kommt die Sicherung der Rechte der Kinder, indem Regelungen zur Kenntnis der Herkunft getroffen wurden.
Die Regelung zur vertraulichen Geburt wird von den Frauen angenommen: Aktuell haben 95 Frauen die Möglichkeit der vertraulichen Geburt in Anspruch genommen. Vor einem Jahr hat der Bund ebenfalls das kostenlose Hilfetelefon „Schwangere in Not – anonym und sicher“ unter der Rufnummer 0800-4040020 eingerichtet. Auch hier zieht die Bundesfrauenministerin nach einem Jahr eine positive Bilanz: „Das Hilfetelefon ist genau dann erreichbar, wenn die Betroffenen es brauchen, wenn sie den Mut gefasst haben oder wenn der Gang zu einer Einrichtung vor Ort für sie eine zu große Hürde darstellt.“

Vertrauliche Geburt

Mit dem Modell der vertraulichen Geburt werden vor allem Frauen unterstützt, die ihre Schwangerschaft geheim halten möchten. Die vertrauliche Geburt ist ein medizinisch sicheres Angebot für Schwangere, die sich nicht offenbaren können. Vorgesehen ist dazu ein zweistufiges Verfahren: Auf der ersten Stufe bieten die Schwangerschaftsberatungsstellen umfassende Hilfen und Beratung zur Lösung des Konflikts an, der den Wunsch nach Vertraulichkeit bedingt hat. Erst wenn feststeht, dass sich die Frau trotz guter Hilfsangebote nicht offenbaren möchte, wird sie auf einer zweiten Stufe zur vertraulichen Geburt beraten. Mit dieser Regelung soll auch verhindert werden, dass verzweifelte Schwangere ihr Kind heimlich gebären und es möglicherweise sogar aussetzen oder töten.
Die Website www.geburt-vertraulich.de informiert betroffene Frauen umfassend über die Hilfsangebote für Schwangere und bietet eine anonyme Online-Beratung.
Frauen mit Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und Familienplanung können über www.schwanger-und-viele-fragen.de eine Beratungsstelle in ihrer Nähe finden.


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