Rauchmelderpflicht in Baden Württemberg

Schon installiert?

Rauchmelderpflicht in Baden Württemberg

Seit Juli 2013 gilt in Baden-Württemberg eine Rauchmelderpflicht für alle Wohnungen.
Mindestens je ein Rauchmelder muss in Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen und Flure, die als Fluchtweg dienen installiert sein. Ein Anlass für die Einführung der Rauchmelderpflicht lag sicher in einem Brand in Backnang, bei dem acht Menschen um das Leben kamen.

Die Pflicht für die Montage von Rauchmelder war für Neubauten sofort gültig, für Bestandsbauten gilt noch eine Übergangspflicht bis zum 1 Januar 2015. Im Vergleich zu anderen Bundesländern gibt es in Baden-Württemberg eine Besonderheit: Die Rauchmelderpflicht von Baden-Württemberg ist nicht in Bereich „Wohnungen” in der Landesbauordnung verankert, sondern im Bereich „Brandschutz”. Somit findet diese Pflicht zum Beispiel auch im Bereich von Pflegeeinrichtungen, Kindergärten mit Schlafplätzen und Hotels Ihre Anwendung. Aber auch hier gilt die Pflicht für Nutzungseinheiten. In einem Mehrfamilienhaus endet die Nutzungseinheit an der Wohnungstür, nicht an der Haustür. Verantwortlich für den Einbau der Rauchmelder ist der Eigentümer des Hauses/ der Wohnung, für die Wartung, d.h. Batteriewechsel, regelmäßige Test des Rauchmelders und Wartung ist der Bewohner/Mieter verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn vereinbart wird, dass der Eigentümer die Wartung übernimmt.

Bei einem relativ Stückpreis (zwischen 5,- und 80,- Euro *) und einfacher Montage sollte in jedem Kinderzimmer, im Schlafzimmer, im Flur und im Hausgang ein Rauchmelder installiert werden. Ein Rauchmelder kann Ihr Leben und das Ihrer Kinder retten!
* Die Stiftung Warentest hat in der Ausgabe 01/2013 Rauchmelder getestet. Dort kostete der billigste mit „gut“ bewertete Rauchmelder etwa 25,- Euro.


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