Probleme bei der Durchsetzung von Gewährleistungsrechten aufgedeckt

Wenn gutes Recht verweigert wird

Smartphone, Kühlschrank und Kaffeeautomat haben eines gemeinsam: Gehen sie innerhalb von zwei Jahren kaputt, ist es nicht unwahrscheinlich, dass es bei der Reklamation zu Problemen kommt. Bei einer bundesweiten Umfrage der Verbraucherzentralen gab mehr als die Hälfte der Befragten an, dass die fristgerechte Reklamation nicht reibungslos ablief oder ganz verweigert wurde.

„Mit der Umfrage haben wir nun systematisch erfasst, welche Probleme Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Rechte haben,“ erklärt Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Insgesamt beteiligten sich 759 Verbraucherinnen und Verbraucher an der Umfrage. Diese lief im Sommer 2017.

Die Ergebnisse sprechen eine deutliche Sprache: Mehr als die Hälfte der Befragten, die innerhalb der ersten sechs Monate einen Mangel feststellten, gab Probleme bei der Durchsetzung ihrer Rechte an. Nur knapp 17 Prozent der Befragten konnten erreichen, was ihnen zusteht: das defekte Produkt austauschen oder reparieren zu lassen bzw. den Kaufpreis zurückzuerhalten. Ein ähnliches Bild ergibt sich, wenn der Mangel zwischen dem 7. und dem 24. Monat reklamiert wird. „Nach Ablauf der ersten sechs Monate wird eine Reklamation für Verbraucher tendenziell noch schwieriger, denn nun müssen sie selbst beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag,“ so der Experte. Ist die zweijährige Gewährleistungspflicht abgelaufen, sind Verbraucher komplett auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Bei Problemen und Fragen rund um Gewährleistung, Garantie und Co. hilft und berät die Verbraucherzentrale vor Ort.

Die Umfrage wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.


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