Mit dem Rad zur Schule – die rechtliche Situation

Informationen zum Thema vom „pressedienst-fahrrad“

Foto: www.pd-f.de / Sebastian Hofer

Viele Eltern fragen sich: Darf mein Kind überhaupt mit dem Fahrrad in die Schule fahren? Die Antwort lautet ganz klar: Ja! Der pressedienst-fahrrad hat ein paar weitere wichtige Antworten rund um das Thema gesammelt.

Ab welchem Alter darf mein Kind mit dem Fahrrad in die Schule fahren?

Diese Frage birgt viel Konfliktpotenzial zwischen Eltern und Schulleitung, da viele Grundschulen den täglichen Schulweg mit dem Rad grundsätzlich untersagen. Rechtlich gibt es dafür jedoch keine Grundlage. Die Entscheidung, das Kind mit dem Fahrrad zur Schule zu schicken, fällen ausschließlich die Eltern. Allerdings sollten sich Kinder bereits selbstständig sicher im Straßenverkehr bewegen und andere Verkehrsteilnehmer/-innen sowie Gefahrensituationen richtig einschätzen können. Eltern sollten ihre Kinder nicht überschätzen und eine Erlaubnis auch von der Art des Schulwegs abhängig machen. Eine vielbefahrene Hauptstraße oder ein steiler Berg bieten großes Gefahrenpotenzial und überfordern viele Kinder anfänglich. Deshalb macht es Sinn, rechtzeitig mit dem Nachwuchs den Schulweg per Rad zu trainieren oder das Kind zu begleiten, bis es den Weg sicher alleine meistern kann. Dabei sollte nicht die kürzeste, sondern die sicherste Route gewählt werden. Den Schulweg mit dem Fahrrad zu fahren, hat nämlich viele Vorteile: Es stärkt das Selbstbewusstsein und die Selbständigkeit von Kindern. Sie übernehmen Verantwortung und bewegen sich, wodurch sie aufnahmebereiter werden.

Wo dürfen Kinder überhaupt fahren?

Kinder bis acht Jahre müssen, bis zum zehnten Lebensjahr dürfen sie auf dem Gehweg fahren. Diese Regelung gilt übrigens auch für die vermehrt neu eingeführten Fahrradstraßen. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Besteht ein baulich von der Fahrbahn abgegrenzter Radweg können Kinder diesen Nutzen. Seit 2016 darf pro Kind auch ein Elternteil bzw. eine Aufsichtsperson über 16 Jahre begleitend am Gehweg mitradeln. Beim Überqueren von Fahrbahnen müssen die Kinder und ihre Begleiter/-innen absteigen und das Rad schieben. Dennoch ist die Infrastruktur vielerorts ein Problem. Großflächige Tempo-30-Zonen rund um Schulen wären ein Schritt, um die Sicherheit zu erhöhen. Auch Markierungen auf der Fahrbahn können für einen sichereren Schulweg helfen. Ab dem zehnten Lebensjahr gelten für Kinder die gleichen Regeln wie für Erwachsene.

Ist eine Radfahrprüfung Voraussetzung für die Fahrt zur Schule?

Nein. Eine Radfahrprüfung hat keine bindende Wirkung wie ein Führerschein zum Autofahren. Auch ohne Radfahrprüfung dürfen Kinder Fahrrad fahren. Die Verkehrswacht, welche die Radfahrprüfungen an den Schulen veranstaltet, rät zwar davon ab, vor einer bestandenen Prüfung mit dem Fahrrad im Straßenverkehr un-ter-wegs zu sein. Doch auch an der Radfahrprüfung gibt es mitunter Kritik und gerade ihre Alltagstauglichkeit steht zur Diskussion – außerdem gibt es bereits Grundschulen, in denen die Prüfung aufgrund von Personalmangel nicht mehr angeboten wird. Das Üben des eigenen Schulwegs ist praxistauglicher. Für Schulanfänger/-innen ist ein Schulwegtraining aber unerlässlich, weil der Straßenverkehr sie physisch und psychisch sehr fordert. Eltern und Schulleitung sollten dabei nicht gegen-einander arbeiten, sondern mitein-ander Lösungen erarbeiten.

Wer ist für die Verkehrssicherheit der Räder verantwortlich?

Verantwortlich sind Fahrzeughalter/-innen und diejenigen, die mit dem Fahrrad fahren. Ist das Fahrrad nicht in vorschriftsmäßigem Zustand, dürfen die Halter/-innen das Fahren untersagen. „Im Rahmen des Erziehungsauftrages sind dementsprechend die Eltern für die Räder ihrer Kinder verantwortlich“, fasst Guido Meitler vom Kinderradhersteller Puky zusammen.

Sind Kinder auf dem Schulweg mit dem Rad versichert?

Alle Schüler/-innen sind auf dem Weg von und zur Schule und zu Schulveranstaltungen kraft Gesetz in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Das zählt für den Schulweg mit Fahrrad, Roller, Skateboard, Skier oder auch per Boot (z. B. bei Hochwasser).

Besteht für Kinder eine Helmpflicht?

Nein, jedoch sollten Kinder von der ersten Fahrt an einen Helm tragen. „Das dient einerseits der eigenen Sicherheit und andererseits wird das Helmtragen von Beginn an zur Selbstverständlichkeit“, meint Torsten Mendel vom Sicherheitsexperten Abus.

Braucht ein Kinderfahrrad grundsätzlich eine feste Beleuchtung?

Nein. Seit August 2013 müssen Fahrräder nicht mehr mit einem Dynamo ausgestattet sein, eine StVZO-konforme Batterie- oder Akku-Beleuchtung ist ausreichend. „An Rädern für Grundschulkinder ist eine fest installierte Beleuchtung weiterhin sinnvoll, weil Stecklampen gerne vergessen werden oder die Kinder mit der Kontrolle des Akkustandes überfordert sind“, weiß Guido Meitler. Sebastian Göttling vom Beleuchtungsspezialisten Busch & Müller weist zusätzlich darauf hin, dass Eltern die Funktionstüchtigkeit der Beleuchtung regelmäßig überprüfen sollten. 

Darf mein Kind mit dem E Bike fahren?

Eine gesetzliche Regelung für ein Einstiegsalter zum E Bike-Fahren gibt es nicht, es gibt lediglich eine Empfehlung des Deutschen Verkehrsgerichtstages des Mindestalters von zwölf Jahren. Das Thema wird deshalb kontrovers und heiß diskutiert. Ein Hersteller von Kinder-E-Bikes ist das Schweinfurter Unternehmen Haibike. Die Räder sind als sportive Spaßgeräte für das Gelände konzipiert, eignen sich aber auch für den alltäglichen Gebrauch. Das Thema E Bike wird aufgrund der Wachstumszahlen auch für Kinder immer interessanter“, sagt Matthias Rückerl von Haibike.

Darf die Schule das Abstellen von Fahrrädern verbieten?

Theoretisch ja, aber das ist äußerst selten der Fall. Dann müssen die Fahrzeuge außerhalb des Schulgeländes geparkt werden. „Es gibt jedoch mittlerweile kaum noch einen ersichtlichen Grund, keine Fahrradabstellanlagen auf dem Schulgelände zu haben. Platzsparende, optisch ansprechende und meist überdachte Lösungen sind vielerorts möglich“, so Andreas Hombach vom Parkspezialisten WSM. Hombach verweist zudem auf die Landesbauverordnung der Bundesländer. In den meisten Fällen sei darin vermerkt, dass eine Schule zum Errichten von Fahrradabstellanlagen verpflichtet ist.


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