Mit Kinderberücksichtungszeit in die Rente

Deutsche Rentenversicherung informiert mit Broschüren

Die ersten zehn Jahre nach der Geburt eines Kindes werden in der gesetzlichen Rentenversicherung als Kinderberücksichtigungszeit gewertet. Diese Zeit zählt, um beispielsweise den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu behalten oder vorzeitig abschlagsfrei in Rente zu gehen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hin.

Für jedes Kind werden einem Elternteil zehn Jahre Kinderberücksichtigungszeit in der späteren Rente angerechnet. Dadurch erfüllt sie verschiedene Rentenansprüche: So zählt sie beispielsweise zu den 45 Jahren, die derjenige benötigt, der ohne Abschlag vorzeitig – derzeit frühestens mit 63 Jahren und 2 Monaten – in die Altersrente gehen möchte. Auch ein vorhandener Versicherungsschutz für eine Erwerbsminderungsrente bleibt während der Berücksichtigungszeit bestehen. Berücksichtigungszeiten können auch die Rente erhöhen: Wer beispielsweise seit dem 1. Januar 1992 zwei oder mehr Kinder unter 10 Jahren erzieht oder während der Erziehung eines Kindes versicherungspflichtig arbeitet und mindes-tens 25 Jahre Rentenzeiten hat, bekommt die Verdienste aus der Beschäftigung um 50 Prozent erhöht – maximal auf das Durchschnittsentgelt aller Versicherten von derzeit 36.267 Euro pro Jahr – angehoben und für die spätere Rente gutgeschrieben. Auch die Pflege von Kindern unter 18 Jahren wird hier berücksichtigt.

Mehr Informationen zu den Berücksichtigungszeiten enthalten die Broschüren der Deutschen Rentenversicherung „Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente“ und „Rente: Jeder Monat zählt“. Diese können telefonisch unter 0721 82523888 oder per E-Mail (presse@drv-bw.de) angefordert werden. Im Internet (www.deutsche-rentenversicherung-bw.de) stehen sie als PDF-Download zur Verfügung. Weitere Auskünfte zu den Themen Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge gibt es über das kostenlose Servicetelefon unter 0800 100048024 sowie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de


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