Mehr Medienkompetenz für Eltern

Knapp drei Stunden verbringen die 12- bis 19-Jährigen im Durchschnitt täglich im Netz. Dabei gehen immer mehr Jugendliche über ihre Smartphones online, inzwischen sind es 73 Prozent. Wenn Eltern Ihren Kindern den richtigen Umgang mit Medien beibringen, müssen sie sich erst einmal selbst schlau machen. Bei elektronischen Medien ist meist schon die erste Hürde, den aktuellen Stand der Technik zu erfassen. Die Kinder der „Generation Internet“ hingegen sind technisch immer auf der Höhe der Zeit. Mit Vor- und Nachteilen. So bewundernswert es ist, wenn die Kinder neue Geräte oder Anwendungen sofort intuitiv bedienen können, so unbegreiflich ist es, wenn die Eltern resigniert oder unbedacht ihren Kindern den Umgang mit elektronischen Medien grenzenlos überlassen. Die Eltern kennen die Gefahren oder sollten sie zumindest kennen. Schließlich wird immer wieder gewarnt vor übermäßigem Medienkonsum, dem Sucht- bzw. Abhängigkeitspotential einiger Medien und jugendgefährdenden Inhalten.
Ein besonders hohes Gefährdungspotential für Kinder und Jugendliche haben die sozialen Netzwerke. Obwohl Facebook seit Kurzem auch den minderjährigen Nutzern öffentliche Posts ermöglicht, muss man Facebook & Co. nicht gleich komplett verteufeln. Die Eltern sollten besser die Datenschutzeinstellungen im Profil des Kindes überprüfen. Kinder und Jugendliche müssen dort, wo sie unfassbar viele Informationen austauschen, selbst erkennen können, wo es zu weit geht. Umgekehrt müssen Eltern heute wissen, was „Cybermobbing“ ist – diese abscheuliche Form der Hänselei führte bereits nachweislich zu Depressionen mit tödlichem Ausgang. Oder „Sexting“ (Teenager verschicken erotische Fotos von sich selbst): Im Oktober 2013 warnten einige Schulleiter in einem medial viel beachteten Elternbrief vor dem neuen Trend. Das AG München verurteilte in diesem Jahr einen 21-Jährigen, weil er von Schülerinnen Nacktbilder erpresst und anschließend in Facebook veröffentlicht hatte. Rechtlich ist das keine Grauzone, sondern völlig klar: Wer intime Bilder ohne wirksame Zustimmung des Abgebildeten verbreitet, verletzt das Urheberrecht und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht. Diese Verbreitung kann auch strafbar sein, erst recht bei expliziten pornografischen Bildern. Ein Kind oder Jugendlicher dürfte ein solches Bild zwar an andere verschicken. Doch derjenige, der es an andere weiterleitet, macht sich der Verbreitung von Kinder- bzw. Jugendpornographie schuldig.
Die Eltern müssen sich also informieren, müssen anleiten und (maßvoll) kontrollieren. Aber: Wie viel Kontrolle durch die Eltern ist richtig? Vor Kurzem berichtete die Presse von einer texanischen Mutter, die eine Android-App entwickeln ließ, weil ihr Kind auf ihre Anrufe nicht mehr reagierte. Die App mit dem griffigen Namen „Ignore No More“ funktioniert so: wenn der Nachwuchs wiederholt nicht auf Anrufe bestimmter Rufnummern reagiert, sperrt sie dessen Smartphone. Einmal verriegelt, können keine Apps mehr ausgeführt werden und nur noch zwei Rufnummern funktionieren: die der Eltern und der Notruf. „Damit haben Sie ihre ganze Aufmerksamkeit“ bewirbt die Mutter, eine ehemalige Lehrerin, ihre App.
Orientierung für Eltern bieten Medienpädagogen und private und staatliche Jugendschutzeinrichtungen, z.B. die jeweilige „Landeszentrale für Medien und Kommunikation“ mit eigenen Publikationen oder die Initiative gegen Cybermobbing. Empfehlenswert ist auch die EU-Initiative „Klicksafe“ mit einer informativen mehrsprachigen Internetseite.

Rechtsanwalt Dirk Vollmer
Fachanwalt für Familienrecht
Dr. Schneider & Partner
www.schneideranwaelte.de


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