Kinderlebensmittel – Welche Werbung für Kinder bald tabu sein könnte

Rechtskolumne des Karlsruher Rechtsanwalts Dominik Braunwarth

RA Dominik Braunwarth

Erst kürzlich hat Spanien ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, welches Werbung für Süßigkeiten, die an Kinder gerichtet ist, verbieten soll. In anderen Ländern, wie Norwegen oder Schweden, existieren entsprechende Verbote bereits. Alle Länder haben dabei ein gemeinsames Ziel: den Schutz der Kinder als besonders schützenswerte Verbrauchergruppe. 

Auch in der öffentlichen Diskussion in Deutschland wird immer häufiger ein generelles Werbeverbot gegenüber Kindern in Bezug auf ungesunde Lebensmittel gefordert. In Streit steht dabei zumeist die Frage, ob zwischen dem Werbeverhalten der Lebensmittelbranche und dem steigenden Übergewicht bei Kindern ein Kausalzusammenhang besteht. 

Der sog. Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) sieht dies nicht so und hält ein generelles Verbot deshalb für einen verfehlten Ansatz. Gleichzeitig ist der Zentralverband der Aufforderung der ehemaligen Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, im Juni 2021 nachgekommen und hat seine eigenen Vorgaben für die Lebensmittelwerbung an Kinder – in Form der Selbstregulierung – verschärft. 

Die bisherige Altersgrenze für an Kinder adressierte Werbung wurde von vormals „unter 12-Jährige“ auf „unter 14-Jährige“ heraufgesetzt. Zudem soll es nun nicht mehr zulässig sein, positive Ernährungseigenschaften von Lebensmitteln hervorzuheben, deren übermäßige Aufnahme im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung nicht empfohlen wird, wenn diese Werbung z.B. im Umfeld von Kindersendungen im Fernsehen oder Internet ausgestrahlt wird.

Neben den Selbstregulierungserklärungen des Zentralverbandes existieren auch bereits einzelne gesetzliche Regelungen, die die Werbung gegenüber Kindern reglementieren. So ist es nach dem sog. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beispielsweise ausdrücklich verboten, in der Werbung einen unmittelbaren Kaufappell an Kinder zu richten bzw. diese in der Werbung dazu zu motivieren, ihre Eltern zum Kauf zu überreden. Auch ist es nach diesem Gesetz untersagt, das Alter, die geschäftliche Unerfahrenheit, oder die Leichtgläubigkeit einer besonders schützenswerten Verbrauchergruppe, wie Kindern, bewusst auszunutzen. Des Weiteren sieht die sog. Health-Claims-Verordnung auf europäischer Ebene vor, dass in der Gesundheitswerbung nur solche Aussagen über die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern getätigt werden dürfen, die aufgrund anerkannter wissenschaftlicher Nach-weise (speziell bezogen auf Kinder) ausdrücklich erlaubt wurden.

Für Verbraucherschutzorganisationen wie Foodwatch oder die Verbraucherzentrale Bundesverband ist dies jedoch nicht genug. Sie hält die bisherigen Regelungen nicht für ausreichend und die freiwilligen Selbstregulierungserklärungen der Wirtschaft für wirkungslos.

Sie fordern deshalb von der neuen Bundesregierung ein umfassendes Verbot für Werbung ungesunder Lebensmittel und Getränke gegenüber Kindern Nach Ansicht von Foodwatch sollte an Kinder gerichtetes Marketing nur für gesunde Lebensmittel erlaubt sein.

Laut dem Koalitionsvertrag von SPD, Grüne und FDP ist nun wohl tatsächlich eine Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt geplant. Wie dieses im Einzelnen aussehen wird und ob es die gewünschte Wirkung schlussendlich erzielen kann, bleibt jedoch erst einmal abzuwarten.

Dominik Braunwarth

Rechtsanwalt

Beinert & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

braunwarth@beinertpartner.de


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