Recht und Gesetz: Was dürfen Eltern mit dem Geld ihrer Kinder tun?

Rechtskolumne

Rechtskolumne von Familienanwalt Dirk Vollmer

Nicht alle Kinder leben in Armut oder sind von Armut bedroht. Laut Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung blieb der Anteil der Kinder, die über Einkommen und durchaus nennenswertes Vermögen verfügen, konstant. Solange die Kinder noch nicht volljährig sind, kümmern sich die sorgeberechtigten Eltern um die Vermögensverwaltung. Die sogenannte Vermögenssorge verpflichtet allerdings nur zum Erhalt des Vermögens. Zu einer Mehrung des Vermögens, die meist nur durch riskantere Anlagen möglich ist, sind die Eltern nicht verpflichtet.
Wenn das Vermögen nicht im Interesse des Kindes angelegt wird und vielleicht sogar leichtfertig verzockt wird, sind Schadenersatzansprüche denkbar. Anders als bei einem Fremden haften die Eltern aber nur bei einer Verletzung der Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten. Wer darlegen kann, dass er gut beraten mit seinem eigenen Geld auch aufs falsche Pferd gesetzt hätte, braucht keinen Schadenersatz leisten. In krassen Fällen hingegen kann sogar die Vermögenssorge entzogen werden.
Nicht immer dürfen die Eltern alleine entscheiden. In bestimmten Fallgruppen ordnet das Gesetz an, dass zum Schutz des Kindes ein Ergänzungspfleger bestellt werden muss bzw. einzelne Rechtsgeschäfte durch das Familiengericht genehmigt werden müssen, z.B. wenn es um bestimmte Grundbuchgeschäfte zwischen Eltern und Kind geht. Auch wenn das Geschäft noch so sehr vom guten Willen der Eltern getragen ist, wird manchmal die Genehmigung versagt. Bei­spiels­weise die Schenkung einer vermieteten Immobilie kann für das Kind nachteilig sein, denn es würde dann als neuer Vermieter in die bestehenden Mietverträge eintreten. Selbstbedienung ist auch nicht erlaubt, also z.B. Schenkungen aus dem Kindesvermögen an die Eltern. Das kann sogar strafrechtliche Folgen haben.
Bereits vor einer Verfügung über Kindesvermögen sollte man sich im Klaren sein, was man tut. Gerade wenn es um größere Beträge geht, sollten die Eltern nicht nur auf die Einschätzung des Steuerberaters oder der Bank vertrauen, sondern sich umfassend rechtlich beraten lassen.

Rechtsanwalt Dirk Vollmer
Fachanwalt für Familienrecht


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