Viele Fragen rund ums Taschengeld

Empfehlungen unserer Karlsruher Autorin Sarah Nagel

Es ist ein Quell unendlicher Diskussionen. Da wird taktiert, geschmeichelt, auch mal übers Ohr gehauen. Das Ganze geht über Jahre, und eine Lösung ist nicht in Sicht. Nein, wir sprechen hier nicht über politische Konflikte. Sondern über etwas, das ähnlich viel Zündstoff birgt: das leidige Thema Taschengeld. Ab wann, in welchem Turnus, für was und vor allem – wie viel?

Die kommerziellen Verlockungen für die Kids lauern überall. Ob in der Fernsehwerbung, im Supermarkt, im Spielzimmer der Freunde. Dass da Begehrlichkeiten geweckt werden, ist unausweichlich und völlig normal. Aber wie geht man damit um, wenn das Bankkonto nicht gerade überquillt oder man seinen Nachwuchs nicht zu verwöhnten kleinen Prinzen und Prinzessinnen heranziehen möchte? Vorab: mit dem Rechtsanwalt kann Ihnen Ihr Kind nicht kommen, wenn es sich benachteiligt fühlt. Einen gesetzlichen Anspruch auf Taschengeld gibt es nämlich nicht. Aber natürlich ist es absolut sinnvoll, seinem Kind einen angemessenen Betrag zur Verfügung zu stellen. Es begreift dadurch, dass Mama und Papa das neue Spielzeug nicht einfach herzaubern, sondern dafür ein Gegenwert erbracht werden muss. Es bekommt ein Gefühl für finanzielle Verhältnismäßigkeit, und es lernt, das Geld einzuteilen und auch mal auf etwas zu sparen. Außerdem entwickelt sich mit der Zeit eine durchaus erstaunliche Argumentationsfähigkeit.

Sarah Nagel

Da es keinen Anspruch auf die Zahlungsleistung gibt, existieren naturgemäß auch keine verbindlichen Vorgaben. Ein wichtiger Faktor ist zunächst die eigene Finanzkraft. Wer wenig Geld hat, kann auch nur wenig abgeben. Da ist ein offenes, altersgerechtes Gespräch sinnvoll. Und wer nicht mit jedem Cent rechnen muss, ist vielleicht versucht, den Nachwuchs mit einem großzügigeren Betrag zu versorgen. Das dürfte bei einem jüngeren Kind erst mal noch nicht ins Gewicht fallen, allerdings sollte man sich auch vor Augen halten, dass mit den Jahren eine Erhöhung stattfinden muss – wer da schon mit fünf Euro die Woche anfängt, landet mit der Zeit schnell bei einem kleinen Vermögen.

Aber wie viel ist denn nun angemessen? Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat dazu eine Tabelle veröffentlicht, die wiederum auf einer Erhebung des Deutschen Jugendinstituts basiert. Unter sechs Jahren empfiehlt das Institut zum Beispiel einen Betrag von 50 Cent bis ein Euro die Woche – wöchentlich deswegen, da kleine Kinder den monatlichen Zeitraum finanziell noch nicht überblicken können. Erst ab einem Alter von zehn Jahren sollte der Geldregen dann alle vier Wochen kommen, und zwar zwischen in Höhe von 16 Euro und 18,50 Euro. Bei 16-Jährigen hält das Institut einen Mindestbetrag von 39 Euro für angemessen, wenn das Kind von den Eltern wirtschaftlich noch abhängig ist. Ab der Volljährigkeit dürfen es dann zwischen 63 und 79 Euro sein.

Aber die Höhe des Taschengeldes ist ja nur eine Seite der Medaille. Denn um leidige Diskussionen weitgehend zu vermeiden, ist es ratsam festzulegen, welche Anschaffungen das Kind damit überhaupt tätigen muss. Schulmaterial, Kleidung, öffentlicher Nahverkehr, das fällt eindeutig in den Zuständigkeitsbereich von Mama und Papa. Doch auch diesen Umstand kann man erziehungstechnisch, zumindest bei älteren Sprösslingen, ausnutzen: Das Deutsche Jugendinstitut empfiehlt nämlich ein „Budget-Geld“, das zusätzlich zum Taschengeld bereit gestellt wird und vom Kind zum Beispiel über ein Girokonto verwaltet werden kann. So lernt es auch gleich den Unterschied zwischen „Geld zum Vergnügen“ und festen Ausgaben.

Es gibt nun mal Spielregeln – und zwar für beide Seiten. Experten betonen nämlich, wie wichtig es ist, dass das Taschengeld pünktlich gezahlt und darüber hinaus weder als Mittel der Belohnung noch der Bestrafung eingesetzt wird. Und ja, wenn es nun das zehnte Spielzeug-Auto nacheinander oder das 49. T-Shirt wird, muss auch das erlaubt sein. Sein Veto-Recht, so es denn eines überhaupt gibt, sollte man als Elternteil vielleicht erst ab dem zweiten Kilo Süßigkeiten einsetzen…

Und wenn das Geld einfach nicht reicht? Nun, falls die Rabeneltern genug zahlen (wann war eigentlich die letzte Erhöhung noch-mal?), sind Zwischenfinanzierungen, Vorschüsse und ähnliche Späße hinsichtlich des Lernfaktors eher kontraproduktiv. Ein Job muss her – bei jüngeren Kindern darf auch mal die Hilfe im Haushalt gegen klingende Münze eingetauscht werden. Natürlich gibt’s keine Garantie dafür, dass in dem Fall nicht doch gemurrt wird. Aber dann diskutiert die Familie wenigstens mal über ein anderes leidiges Thema…


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