Karlsruher Kindergruppe bei Kinderrechtefest Berlin von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig

Die Karlsruher Delegation in Berlin auf der Bühne

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig lud anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention Ende November Kinder aus allen Städten zu einem großen Kinderrechtefest nach Berlin ein. Aus Karlsruhe reisten Kinder der Schule am Weinweg, nach Berlin, begleitet vom Schulleiter Gerd Schöninger und Franziska Stork vom Kinderbüro der Stadt Karlsruhe.

Vor 25 Jahren hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention verabschiedet. Weltweit wird dieser wichtige Meilenstein in der Geschichte der Rechte von Kindern und Jugendlichen mit zahlreichen Veranstaltungen begleitet. Das Informieren über Kinderrechte ist von besonderer Bedeutung, nicht nur im Jubiläumsjahr. Nur wer über seine Rechte Bescheid weiß, kann sich aktiv darauf berufen. Dieses Bekanntmachen der Kinderrechte ist eine der Aufgabe des städtischen Kinderbüros. Mit verschiedenen Aktionen und Festen, wie dem Weltkindertagsfest, macht das Kinderbüro auf Kinder und Kinderrechte aufmerksam, um Karlsruhe noch kinderfreundlicher zu machen.

Zur großen Jubiläumsveranstaltung in Berlin lud Manuela Schwesig rund 300 Kinder und Jugendliche, Vertreter und Vertreterinnen der Politik, der Fachwelt sowie Organisationen aus ganz Deutschland, die sich für Kinderrechte engagieren, zu einem großen Fest ein. Als Zweitplazierte der Goldenen Göre, Deutschlands höchstdotiertem Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung des Deutschen Kinderhilfswerks, stand auch das Karlsruher Kinderbüro mit ihrem Kooperationspartner, der Schule am Weinweg, auf der Gästeliste.

Nicht nur der elfjährige Michael freute sich sehr über die Einladung: „Die Manuela Schwesig hat ja Kinder eingeladen, die etwas Gutes gemacht haben. Wir wurden eingeladen, weil wir Karlsruhe behindertensicherer gemacht haben.“ Während der Veranstaltung stellten Kinder und Jugendliche verschiedener Organisationen ihre diesjährigen Aktionen zum Thema Kinderrechte vor und diskutierten direkt mit der Bundesfamilienministerin über den Umsetzungsstand der Kinderrechtskonvention in Deutschland. Aufgelockert wurden die Diskussionen von verschiedenen musikalischen Beiträgen.

„Ich bin gespannt von den Kindern und Jugendlichen zu erfahren, ob sie mit der Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland zufrieden sind und an welcher Stelle sie sich noch konkrete Verbesserungen wünschen.“ erklärte Manuela Schwesig vorab und versprach: „Um besser zu erfahren, was die Kinder in ihrem Alltag brauchen, werden wir beim Deutschen Institut für Menschenrechte eine Monitoring-Stelle einrichten, die kontinuierlich beobachtet, ob und wie in Deutschland die Kinderrechtskonvention auf allen Ebenen umgesetzt wird.“
Im Anschluss an inhaltliche Diskussionen startete eine große „Kinderrechte-Party“. Dabei gefiel dem zwölfjährigen Simon vor allem, dass von den Kindern vorab selbst ausgesucht werden konnte, welches Essen und welche Spiele es geben soll. Nicht nur er hatte bei der Party jede Menge Spaß. Überall sah man strahlende Kinderaugen und hörte Kinderlachen. Auch die Ausstattung der Räumlichkeit war an die Bedürfnisse der Kinder angepasst, wie die elfjährige Kristina am eigenen Leib feststellen konnte: „Bei der Feier war es als Sehbehinderte gut, weil überall die Stufen markiert waren.“

Nach einem aufregenden Tag kehrten die beiden Klassen erschöpft aber glücklich in die Jugendherberge zurück. Die Bedeutung der Kinderrechte und diese Veranstaltung werden den Kindern noch sehr lange in Erinnerung bleiben. Jeremy resümiert und seine Mitschülerinnen und Mitschüler stimmen ihm zu: „Ich fand es cool, dass wir nach Berlin eingeladen wurden. Ich weiß jetzt besser, welche Kinderrechte ich habe. Zum Beispiel, dass jedes Kind auch ein Recht auf Privatsphäre hat.“ Yaren und Simon ergänzen: „Wir wollen noch mal nach Berlin und Manuela Schwesig treffen! Sie ist voll nett, weil sie mit den Kindern freundlich spricht und sich zu den Kindern auf den Boden setzt.“

Die Kinderrechtskonvention ist in Deutschland am 5. April 1992 in Kraft getreten. Sie enthält unter anderem das Recht auf Bildung, den Vorrang des Kindeswohls, das Recht auf Schutz vor Gewalt, Missbrauch und sexueller Ausbeutung, das Recht auf Meinungsfreiheit, das Recht auf Gesundheit und Leistungen der sozialen Sicherheit sowie das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung. Inzwischen gibt es drei Zusatzprotokolle zur Kinderrechtskonvention, die die Rechte von Kindern spezifizieren und erweitern. Das dritte Zusatzprotokoll, das in Deutschland seit dem 14. April 2014 in Kraft ist, regelt ein Beschwerdeverfahren, mit dem Kinder und Jugendliche Verletzungen ihrer Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention beim UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf rügen können.


Redaktion

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