Winterdienst in der Verantwortung der Bürger

Der städtische Winterdienst gibt sein Bestes, um den Karlsruherinnen und Karlsruher eine möglichst „rutschfreie“ Wintersaison zu ermöglichen. Dennoch kommt er nicht ohne die verantwortungsvolle Unterstützung der Bürger aus. Daher ist es wichtig, dass alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ihre Räum- und Streuverpflichtung als Anlieger ernst nehmen.

Gehwege, Fußwege, Trep-penwege, Gehwege entlang von Fahrbahnen und unter Arkaden sowie gemeinsame Rad- und Gehwege ohne Trennlinie sind auf 3/4 der Breite – maximal bis auf drei Meter – zu räumen und zu bestreuen. Bei getrennten Rad- und Gehwegen gilt die Verpflichtung zum Winterdienst nur für den Gehweg. Bei Fahrbahnen ohne Bürgersteig müssen Flächen am Rande der Fahrbahn auf einer Breite von 1,50 Meter geräumt und bestreut werden.

Aus Umweltschutzgründen dürfen nur abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt, Asche oder salzfreie Auftaumittel verwendet werden. Salz oder salzhaltige Mittel sind nicht gestattet. Sobald die Temperaturen wieder steigen, müssen alle Streumittelreste beseitigt werden.

Die Gehwege müssen werktags bis 7.30 Uhr bestreut und geräumt sein. An Sonn- und Feiertagen hat der Winterdienst auf Gehwegen bis 9 Uhr Zeit. Sollte Schneefall oder Glätte den ganzen Tag andauern, sind die Anlieger verpflichtet, mehr-mals am Tag zu streuen und zu räumen, im Einzelfall sogar bis 21 Uhr. Der weggeräumte Schnee darf keine Gullys blockieren, damit das Schmelzwasser bei einsetzendem Tauwetter ungehindert abfließen kann.

Weitere Infos zum Winterdienst unter www.karlsruhe.de/winterdienst.


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