Stiftung Warentest gibt Tipps zur Hilfe für Flüchtlinge

Den Heimatlosen helfen – was muss ich beachten?

Immer mehr Deutsche wollen sich für Flüchtlinge engagieren – doch bei vielen Helfern herrscht Unsicherheit in rechtlichen, versicherungstechnischen oder anderen Fragen. test.de, das Onlineportal der Stiftung Warentest, hat in einem umfangreichen Special aufgelistet, was man bei der Hilfe für Flüchtlinge beachten sollte. Welche Spendenorganisation ist vertrauenswürdig? Muss ich Urlaub einreichen, wenn ich ehrenamtlich helfen will? Was passiert, wenn ich mich selbst oder andere während der ehrenamtlichen Tätigkeit verletze? Und darf ich ohne weiteres Flüchtlinge bei mir zuhause unterbringen?

Spenden können Flüchtlingen an vielen Orten helfen: Hier in Deutschland, unterwegs auf der Flucht oder in ihren Herkunftsländern. Eine Orientierung dafür, welche Spendenorganisation vertrauenswürdig ist, bietet das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Das DZI hat für test.de eine Liste mit Namen, Adressen und Kontonummern von Organisationen zusammengestellt, die das DZI-Spendensiegel tragen.

Einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung haben Ehrenamtliche nicht. Allerdings sollten sie dennoch einen Versuch wagen, sich freistellen zu lassen: Unternehmen fördern häufig das Engagement ihrer Mitarbeiter für gemeinnützige Zwecke. Wer sich als Ehrenamtlicher verletzt, ist in der Regel über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Dies gilt, wenn man sich z.B. bei den Kommunen, Wohlfahrtsverbänden oder im Gesundheitswesen engagiert. Jedes Bundesland hat eine private Haftpflicht-Sammelversicherung für seine Ehrenamtlichen abgeschlossen. Wenn keine anderweitige Haftpflicht-Versicherung greift, leistet diese, wenn ein Ehrenamtlicher andere Personen verletzt oder etwas kaputt macht.

Wer kurzfristig als Übergangslösung einen Flüchtling bei sich aufnimmt, benötigt keine Zustimmung des Vermieters. Sollen die Flüchtlinge aber langfristig als Untermieter untergebracht werden, ist die Einwilligung des Vermieters erforderlich.

Weitere Informationen des Specials zeigen, wie sich Spenden und Unterhaltszahlungen von der Steuer absetzen lassen, wie Freiwillige ohne besondere Vorkenntnisse, aber auch Ärzte, Lehrer, Dolmetscher und Rechtsanwälte sich nützlich machen können und welche Fortbildungen es für Helfer gibt.

Das ausführliche Special Flüchtlinge ist unter www.test.de/fluechtlinge abrufbar.


Redaktion

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