Mit dem Landesfamilienpass – Liste der beteiligten Institutionen

Der landesfamilienpass 2017

Freier Eintritt für die ganze Familie ins Technoseum Mannheim oder zu einem deutlich reduzierten Preis in den Europa-Park Rust, ins Ravensburger Spieleland oder in den Erlebnispark Tripsdrill – das sind nur einige der Angebote, die Familien mit dem Landesfamilienpass 2017 wahrnehmen können.

Wie Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha bekanntgab, können antragsberechtigte Familien den Pass und die dazugehörige Gutscheinkarte ab sofort bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen. „Auch Familien mit vielen Kindern, Alleinerziehende und einkommensschwächere Familien sollen die vielen abwechslungsreichen Kultur- und Freizeitangebote bei uns im Land nutzen können. „Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, Passinhabern viele attraktive Ausflugsziele anbieten zu können, die sie mit ihren Familien kostenlos oder mit ermäßigtem Eintritt besuchen können. Gemeinsam verbrachte Zeit ist für Eltern und Kinder gleichermaßen wichtig. Ich hoffe, dass viele Familien von den Angeboten des Passes Gebrauch machen und die Zeit miteinander genießen“, so der Minister.

Wer kann den Pass erhalten?

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), wenn diese zusammen mit ihren Eltern in einem Haushalt leben.
  • Alleinerziehende bekommen den Landesfamilienpass schon bei einem kindergeldberechtigenden Kind, wenn sie mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Ebenso erhalten Familien den Landesfamilienpass schon ab einem Kind, wenn sie mit einem schwer behinderten Kind zusammen leben.
  • Familien, die Hartz IV- erhalten
  • den Kinderzuschlag erhalten
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig.

Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhält man auf Antrag beim zuständigen Bürgermeisteramt. Dort gibt es auch weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und -ermäßigungen.

Die Gutscheine sind beim Besuch der jeweiligen Einrichtung zusammen mit dem Landesfamilienpass vorzulegen.


Liste aller staatlichen und aller nichtstaatlichen Einrichtungen

Besondere Angebote in 2017

Das Ministerium für Soziales und Integration macht in diesem Jahr besonders aufmerksam auf folgende Angebote:

  • Das Porsche-Museum in Stuttgart gewährt Passinhabern auch 2017 wieder einen kostenfreien Eintritt. Die entsprechende Gutscheinkarte ist an einem Tag im Januar und im November gültig.
  • Das Mercedes-Benz Museum in Stuttgart ermöglicht an einem frei wählbaren Tag im Januar, Februar oder November einen kostenfreien Eintritt.
  • Die drei großen Freizeitparks in Baden-Württemberg, der Europa-Park Rust, der Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn und der Freizeitpark Ravensburger Spieleland bieten Inhabern eines Landesfamilienpasses an bestimmten Tagen ebenfalls einen ermäßigten Eintritt an. Beim Europa-Park ist dies der 10. September, beim Erlebnispark Tripsdrill sind dies der 14. Mai und der 10. September und beim Ravensburger Spieleland der 20. und 21. Mai.
  • Das Römermuseum Güglingen gewährt den Inhabern des Landesfamilienpass ab diesem Jahr anstelle der bislang geltenden 50 Prozent Ermäßigung nun vollständig kostenlosen Eintritt. Dies schließt die kostenlose Teilnahme an den regelmäßigen Führungen ein.

Auch weiterhin können die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg mit dem Landesfamilienpass kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt besucht werden.

Ergänzende Informationen

Mit der Gutscheinkarte 2017 können kostenfrei besucht werden:
Mit der Gutscheinkarte 2017 können zu einem ermäßigten Eintritt besucht werden:

Mit den sechs Wahlgutscheinen auf der Gutscheinkarte können Sie die anderen Schlösser, Gärten und Außenstellen der Museen auch mehrfach im Jahr kostenfrei besuchen.

Partner, die kostenfrei Leistungen bei Vorlage des Landesfamilienpasses gewähren:
Partner, die Ermäßigungen bei Vorlage des Landesfamilienpasses gewähren:

Redaktion

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