Landesfamilienpass 2019 ab sofort erhältlich

Der Landesfamilienpass feiert 40-Jähriges Jubiläum und ermöglicht Kindern und deren Familien auch im kommenden Jahr wieder vergünstigten Eintritt zu spannenden Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg. Die Auswahl reicht dabei vom Porsche-Museum in Stuttgart bis hin zum Europapark in Rust. Auch zahlreiche Klöster, Burgruinen und Schlösser lassen sich mit dem Landesfamilienpass ermäßigt oder kostenfrei besichtigen. Antragsberechtigte Familien können den Pass und die dazugehörige Gutscheinkarte ab sofort kostenlos bei ihrer jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen, gab Sozialminister Manne Lucha im Dezember in Stuttgart bekannt.

„Der Landesfamilienpass bietet seit nunmehr 40 Jahren die tolle Möglichkeit, Geschichte, Kultur und Menschen unseres Landes kennenzulernen“, so Minister Lucha. „Damit dies auch in Zukunft so bleibt, schneiden wir das Angebot ab sofort noch besser auf die Bedürfnisse von Kindern zu. Das bedeutet, dass jetzt auch ein getrenntlebender Elternteil, die Großeltern oder eine andere Bezugsperson die Kinder zu den Angeboten begleiten kann und von der Vergünstigung profitiert.“

Bislang war die Nutzung des Landesfamilienpasses auf Personen beschränkt, die mit den Kindern in häuslicher Gemeinschaft zusammenwohnen. Getrenntlebende Bezugspersonen, etwa ein Elternteil, Oma und/oder Opa, waren von den Leistungen des Passes ausgeschlossen. Künftig können neben einem Erwachsenen, der berechtigt ist, den Landesfamilienpass zu beantragen, bis zu vier weitere Personen in den Pass eingetragen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen getrenntlebenden Elternteil, Oma oder Opa, erwachsene Geschwister oder eine andere Bezugsperson der Kinder handelt. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen weiterhin zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.

Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen?

Einen Landesfamilienpass können Familien mit min­des­tens drei kindergeldberechtigenden Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern) erhalten, wenn diese zusammen mit ihren Eltern in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass schon bei einem kindergeldberechtigenden Kind, wenn sie mit diesem zusammen in einem Haushalt leben. Ebenso erhalten Familien den Landesfamilienpass schon ab einem Kind, wenn sie mit einem schwer behinderten Kind zusammenleben, den Kinderzuschlag beziehen oder Leistungen nach dem SGB II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen. Ab 2019 können Familien mit dem Landesfamilienpass auch den SchwabenPark bei Kaisersbach, das Brezelmuseum in Erdmannhausen bei Marbach, das Dornier-Museum in Friedrichshafen und die Sinn-Welt im Jordanbad in Biberach besuchen.

Weitere Informationen zum Landesfamilienpass sowie eine Liste aller teilnehmenden Einrichtungen und Attraktionen unter: www.sm.baden-württemberg.de/landesfamilienpass


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