Gesundes Essverhalten schon im Säuglingsalter lernen

Handlungsempfehlungen zur Ernährung und Bewegung von Säuglingen und stillenden Frauen

Muttermilch, Brei, Familienessen – was ein Säugling im ersten Lebensjahr trinkt und isst, beeinflusst seine Entwicklung. Auch wie Eltern auf Hunger- und Sättigungssignale ihres Kindes reagieren und wie sie die Mahlzeiten gestalten, ist bedeutsam. Damit können sie ein gesundes Essverhalten fördern, was wiederum Übergewicht vorbeugen kann.

Die gerade aktualisierten bundesweit einheitlichen „Handlungsempfehlungen zur Ernährung und Bewegung von Säuglingen und stillenden Frauen“ des Netzwerks „Gesund ins Leben“ zeigen Fachkräften in der Elternberatung, wie das Essenlernen auf vielfältige Weise unterstützt werden kann. Essenlernen heißt für Säuglinge vor allem einen Hunger- und Sättigungsrhythmus zu entwickeln.

Über verschiedene Signale (z.B. durch Blickverhalten, Gesichtsausdruck, Körperhaltung, mit Worten oder Lauten) teilt das Baby mit, ob es Hunger hat, essen will oder satt ist.

Eltern sollten die Signale ihres Kindes wahrnehmen, richtig interpretieren und entsprechend reagieren. Dieser wechselseitige Prozess zwischen Eltern und Kind wird als Responsive Feeding bezeichnet. Das bedeutet: Eltern sorgen für ein angemessenes Nahrungsangebot – jedoch entscheidet das Kind selbst, was und wie viel es trinkt und isst.

Ablenkungen während des Essens sollten vermieden werden und der Säugling nicht zum Essen gedrängt oder damit beruhigt werden. Wenn das Kind die Mahlzeit ablehnt oder sie früher abbricht, genügen ein bis zwei Versuche, das Kind zum Essen zu ermutigen. Extraspeisen als Ersatz sollten nicht angeboten werden.

Das Thema „Essenlernen im Säuglingsalter“ ist Bestandteil der aktualisierten Handlungsempfehlungen zur Ernährung und Bewegung von Säuglingen und stillenden Frauen des Netzwerks „Gesund ins Leben“. Der Beratungsstandard wird von allen relevanten Berufsverbänden und Fachgesellschaften unterstützt. Er ist online verfügbar und kann als Sonderdruck gegen eine Versandkostenpauschale von 3 Euro bestellt werden: www.gesund-ins-leben.de/fuerfachkraefte/handlungsempfehlungen/erstes-lebensjahr


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