Ein rechtlicher Anspruch auf gesunde Ernährung?

In den Schul- und Universitätsmensen werden ganz überwiegend die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) zugrunde gelegt, um leckere und zugleich ausgewogene und gesunde Verpflegung für Kinder und Studierende anbieten zu können. Auch die meisten von Arbeitgebern bereitgestellten Kantinen bieten ein abwechslungsreiches Angebot. Gerade für die eigene Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz ist eine gesunde Ernährung essenziell. Doch nicht jede/jeder Erwerbstätige hat Zugang zu einem solchen gesunden Verpflegungsangebot. 

Ein klarer und konkret durchsetzbarer rechtlicher Anspruch auf eine gesunde Ernährung besteht allerdings nicht. Genauso wenig existiert generell ein Rechtsanspruch auf eine betriebliche Verpflegung. Es läge am Gesetzgeber hier tätig zu werden.

Die Dinge sind aber bereits im Fluss. Der Ausblick auf 2023 verleitet zu der Annahme, dass sich bei diesem Thema vielleicht etwas tun könnte. Grund hierfür ist die folgende Niederlegung im Koalitionsvertrag:

„Wir werden, insbesondere mit Blick auf Kinder, mit den Akteuren bis 2023 eine Ernährungsstrategie beschließen, um eine gesunde Umgebung für Ernährung und Bewegung zu schaffen. Wir werden die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung aktualisieren, in der Gemeinschaftsverpflegung als Standard etablieren, Vernetzungsstellen weiterbetreiben und Modellregionenwettbewerb durchführen.“

So haben es die Regierungsparteien vereinbart. Hierfür erarbeitet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Ernährungsstrategie. Nachdem in diesem Prozess im Jahr 2022 bereits erste Auftaktveranstaltungen durchgeführt wurden, werden aktuell spezifische Lösungsansätze in Experten-Workshops erörtert. Ein finales Feedback zu den konkret erarbeiteten Inhalten ist für März 2023 angekündigt.

Die veröffentlichte Übersicht zu den inhaltlichen Eckpunkten und Kernerkenntnissen ist durchaus spannend. Insbesondere wenn davon die Rede ist, dass „Rahmenbedingungen verbessert“ und „regulatorische Leitplanken geschaffen“ werden sollen, darf man aus rechtlicher Sicht gespannt sein, wohin die Reise geht. Für die Gemeinschaftsgastronomie wie Schul- und Universitätsmensen, betriebliche Kantinen u.ä. könnte dies vielleicht zu verbindlicheren Vorgaben führen, um die „Standards zu etablieren“. Es darf auch gehofft werden, dass insgesamt mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Zugang zu gesunden Verpflegungsangeboten ermöglicht wird, vielleicht auch wenn der eigene Arbeitgeber keine Kantine zur Verfügung stellt/stellen kann.

Hierbei wird es der Gesetzgeber aus verfassungsrechtlicher Sicht aber nicht leicht haben. Jede regulatorische Vorgabe, welche die Betreiber der Gemeinschaftsgastronomie belastet, stellt einen Eingriff in deren Freiheit dar. Um einen solchen Eingriff rechtfertigen zu können, bedarf es schützenswerter Gründe. Solche können in den vielfältigen positiven Auswirkungen von gesunder Ernährung auf Seiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefunden werden. Hinreichende Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung dürften hierfür vorliegen. Die schützenswerten Rechte und Interessen der beteiligten Personen – einerseits die der Betreiber, andererseits die der Erwerbstätigen und ihrem „Recht auf gesunde Ernährung“ – bei den konkreten Einzelvorgaben dann hinreichend abzuwägen, ist letztlich aber gerade die Kunst.

„Unser Ziel ist es, dass sich alle gut ernähren können“ – so verkündet Bundesminister Cem Özdemir das ambitionierte Ziel der Ernährungsstrategie der Bundesregierung. Ein großes Ziel, dessen konkrete Umsetzung abzuwarten bleibt. Nach Angaben des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) nehmen täglich ca. 13 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Verpflegung in Kantinen in Anspruch. Das Potential ist also da. Und auch wenn die Zahl von 13 Mio. groß erscheint, so ist doch noch viel „Platz nach oben“. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Regularien verändern werden, und ob von den rund 45 Mio. Erwerbstätigen in Deutschland nach der Ausarbeitung der „Ernährungsstrategie der Bundesregierung“ mehr Personen Zugang zu gesunder Ernährung haben und damit ein „Recht auf gesunde Ernährung“ umgesetzt wird. 


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