Versicherung Karlsruhe – Wie sind Ehrenamtliche gegen Unfälle versichert?

Das Büro für Mitwirkung und Engagement gibt Broschüre heraus

Bild: unsplash, C00

Welche Versicherung greift bei Unfällen von Ehrenamtlichen während ihrer Tätigkeit? Wie viel kostet der Versicherungsschutz? Wie haften eingetragene Vereine für Schäden, die bei Vereinstätigkeiten entstehen?

Enga­gierte Bürge­rin­nen und Bürger haben einen gesetz­li­chen An­spruch auf den solida­ri­schen Schutz der Gemein­schaft. Das Land Baden-Württem­berg schloss im Jahr 2016 für nicht versi­cher­te Eh­ren­amt­li­che Lücken im Unfall- und Haft­pflicht­ver­si­che­rungs­schutz. Dachver­bände haben oft Rah­men­ver­si­che­rungs­ver­träge für Unfall-, Haftpflicht- und Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen für ihre Mitglieder abgeschlos­sen.

Weitere Informationen hat das Büro für Mitwirkung und Engagement des Amts für Stadtentwicklung gebündelt und in der Broschüre „Unfall-und Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche“ herausgegeben. Sie informiert, unter welchen Voraussetzungen Engagierte gesetzlich unfallversichert sind, welcher Versicherungsträger zuständig ist und wie sich Vorstände und andere aktive Vereinsmitglieder kostenfrei oder zu minimalen Beiträgen freiwillig versichern können. Außerdem zeigt sie auf, wofür eingetragene Vereine haften und wie Schäden geregelt werden können, die Mitglieder und Vereinsorgane verursachen. Die Broschüre kann beim Büro für Mitwirkung und Engagement telefonisch unter 0721/133-1212 oder per E-Mail an bme@afsta.karlsruhe.de bestellt werden.     -pia


Redaktion

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