Welche Versicherung greift bei Unfällen von Ehrenamtlichen während ihrer Tätigkeit? Wie viel kostet der Versicherungsschutz? Wie haften eingetragene Vereine für Schäden, die bei Vereinstätigkeiten entstehen?
Engagierte Bürgerinnen und Bürger haben einen gesetzlichen Anspruch auf den solidarischen Schutz der Gemeinschaft. Das Land Baden-Württemberg schloss im Jahr 2016 für nicht versicherte Ehrenamtliche Lücken im Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz. Dachverbände haben oft Rahmenversicherungsverträge für Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen für ihre Mitglieder abgeschlossen.
Weitere Informationen hat das Büro für Mitwirkung und Engagement des Amts für Stadtentwicklung gebündelt und in der Broschüre „Unfall-und Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche“ herausgegeben. Sie informiert, unter welchen Voraussetzungen Engagierte gesetzlich unfallversichert sind, welcher Versicherungsträger zuständig ist und wie sich Vorstände und andere aktive Vereinsmitglieder kostenfrei oder zu minimalen Beiträgen freiwillig versichern können. Außerdem zeigt sie auf, wofür eingetragene Vereine haften und wie Schäden geregelt werden können, die Mitglieder und Vereinsorgane verursachen. Die Broschüre kann beim Büro für Mitwirkung und Engagement telefonisch unter 0721/133-1212 oder per E-Mail an bme@afsta.karlsruhe.de bestellt werden. -pia