Urlaub mit Gastkind – Checkliste für den Ferienspaß mit Familienzuwachs

Um zu vermeiden, dass der Sohn oder die Tochter im Urlaub keinen Anschluss findet, nehmen viele Eltern einen Spielkameraden mit auf die Ferienreise. Gerade Eltern von Einzelkindern erhoffen sich dadurch eine gewisse Entlastung, da Mama und Papa dann nicht ständig für Abwechslung und Unterhaltung sorgen müssen. Und natürlich haben auch die Kinder auf Dauer mehr Spaß daran, mit Gleichaltrigen zu spielen. Um möglichen Schwierigkeiten mit dem Gastkind vorzubeugen, empfiehlt es sich allerdings, manche Dinge bereits im Vorfeld des Urlaubes zu klären.

Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht ist mit Sicherheit ein zentrales Thema, wenn familienfremde Kinder mitreisen. Eltern sind zwar zur Aufsicht der ihnen anvertrauten Kinder verpflichtet, wie diese allerdings aussieht, ist im Detail nicht geregelt, da die Aufsichtspflicht immer dem Alter und den Fähigkeiten des Kindes entsprechen sollte. Ein informatives Gespräch über Kenntnisse und Fähigkeiten des mitreisenden Kindes mit dessen Eltern ist darum unbedingt empfehlenswert. Wenn die Kinder hier ähnliche Voraussetzungen mitbringen, können die Ferieneltern mit dem Gastkind ebenso verfahren wie mit ihrem eigenen Kind. Müssen sie aller-dings auf das mitreisende Kind aus irgendwelchen Gründen mehr achten, ist es wichtig für die Eltern, sich rechtzeitig darauf einstellen zu können.

Klare Regeln und Ansagen

Um Ärger zu vermeiden, sollten für den Urlaub Regeln aufgestellt werden, die von beiden Kindern befolgt werden müssen, egal ob es diese Regeln zu Hause auch gibt oder nicht. Vorstellbar wäre beispielsweise die Regelung der Schlafenszeit oder wann es ein Eis gibt. Vielleicht kann man das Kind sogar vor dem Urlaub für ein Wochenende einladen, um zu erkennen, wo es Schwierigkeiten geben könnte.

Vollmacht auf Zeit

Kinder, die nicht mit ihren Eltern reisen, sollten eine Vollmacht dabei haben, die besagt, dass das Kind mit der befreundeten Familie reisen darf. Möglichst konkrete Angaben zum Zeitraum der Reise, Reiseziel und die Namen und Passnummern aller beteiligten Personen sind hilfreich, damit es beispielsweise an den Grenzen keinen Ärger geben kann. Um sicher zu gehen, dass die Urlaubseltern das Gastkind im Ernstfall auch ärztlich versorgen lassen können, sollte auch hierzu ein Passus in der Vollmacht vorhanden sein. Wer ganz sicher gehen will, lässt eine solche Vollmacht auch noch notariell beglaubigen, denn erst dann ist sie tatsächlich rechtlich wirksam.

Medizin für alle Fälle

Neben den herkömmlichen Reisedokumenten wie Personalausweis oder Reisepass und Tickets sollte das Gastkind auch seinen Impfpass und eine Europäische Krankenversicherungskarte dabeihaben. Überhaupt empfiehlt es sich, wenn die Eltern des Gastes eine Reiseapotheke für ihr Kind zusammenstellen, die Medikamente enthält, die dem Kind zu Hause bei Erkrankungen wie Erkältung oder Durchfall helfen. Selbst „Heimwehtropfen“ in einer entsprechend gekennzeichneten „Arzneiflasche“ können manchmal Wunder wirken und helfen, die Sehnsucht nach Eltern und Geschwistern nicht übermächtig werden zu lassen.

Was bedeutet „einladen“?

Wer ein Kind einlädt, mit in den Urlaub zu fahren, geht nicht unbedingt davon aus, auch sämtliche Nebenkosten für das Kind zu übernehmen. Denkbar ist zumindest, dass sich die Eltern des mitreisenden Kindes an Reisekosten, Miet- oder Hotelkosten beteiligen, oder auch Geld für die Verpflegung sowie Besuche in Restaurant und Eisdiele, Eintrittskarten für Besuche von Einrichtungen wie Freibad oder Museen und Telefonkosten zur Verfügung stellen. Auch wenn es manchmal schwerfällt, über das Geld zu reden: Für die Eltern des Gastkindes ist es ebenso wichtig wie für die Reiseeltern, rechtzeitig über Kosten nachzudenken, damit beide Seiten einschätzen können, welche finanzielle Belastung der Urlaub mit sich bringt.

Cristina Rieck,
Autorin unserer Stuttgarter Familienbande-Kollegen


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