Leserbrief – 100,- Bußgeld für 10-jährige Karlsruherin

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute wurde meiner 10-jährigen Tochter ein Bußgeld von 100,- wegen Fehlen eines Mund-Nasenschutzen auf der Heimfahrt von der Schule auferlegt. (Bußgeldbescheid Nr 22025659)

Ich weigere mich diesen Betrag zu zahlen, verweise auf die Unrechtmäßigkeit des Vorgehens und möchte mich über die Form der Kontrolle und überhaupt über die Praxis Kindern (auf dem Schulweg) solch hohe Bußgelder auszusprechen, sie ungebührlich unter Druck zu setzen oder nicht in die Bahn steigen zu lassen beschweren.

Laut Schilderung meiner Tochter, stieg sie am 23.9. ca. 13:15 von der Schule kommend am KA Europaplatz in die sehr volle 1 Richtung Durlach. Kurz danach erfolgte eine Fahrscheinkontrolle (ungefähr Höhe Marktplatz) bei der sie und ihre Freundin aufgefordert wurden ihre Masken aufzuziehen. Meine Tochter sucht ihre am Morgen noch benutzte Maske im Schulranzen und wurde durch belehrende strenge Blicke des Kontrolleurs ziemlich unter Druck gesetzt. Da sie die Maske nicht zu finden schien, forderte er sie auf, ihm ihre KVV_Schoolcard nochmals zu reichen. Dann händigte er ihr den Bußgeldbescheid aus und ermahnte sie unfreundlich, diesen nicht so wie ihre Maske zu verlieren, sonst würde es noch teurer. Als sie auf Nachfrage erfuhr, wie viel das nun kosten sollte, war sie sehr aufgelöst, suchte weiter im Schulranzen und die volle Bahn sah schweigend zu, wie ein Kontrolleur ein zehnjähriges Mädchen – unrechtmäßig- fertig macht, das seinen Maske verzweifelt sucht. 

An der nächsten Haltestelle Kronenplatz wurde dann einer großen Gruppe Schulkindern der Zutritt zur Straßenbahn komplett verwehrt, weil sie – noch – keine Masken trugen.

Beim Aussteigen der Kontrolleure hatte meine Tochter ihre Maske gefunden. Sie zeigte die Maske durchs Fenster. Vom Kontrolleur kam nur ein Schulterzucken. 

Abgesehen davon, dass das Bußgeld wegen fehlender Strafmündigkeit nicht rechtens ist ((§ 12 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sowie Bußgeldkatalog OWI nach dem ISG Ba-Wü 3.Fassung 2022) finde ich dieses Vorgehen ausgesprochen unangemessen und gewaltvoll. Meine Tochter ist sehr gewissenhaft, absolut kein Maskenmuffel und sie wird schnell nervös in solchen Situationen. Warum setzt ein Kontrolleur ein 10-jähriges Mädchen unter Druck? Warum schaut eine volle Bahn und Kolleg*innen zu und niemand schreitet bei der Bußgeldvergabe ein? Es fehlt an allen Ecken an einem Schutzverpflichtings- und Rechtsbewusstsein gegenüber Kindern in Karlsruhe.

Für mich stellt sich weiter die Frage, warum KVV-Kontrolleure nicht eingewiesen sind, dass es reicht, Kinder auf die Maskenpflicht hinzuweisen und sie gegebenenfalls der Bahn zu verweisen, wenn sie ihre Masken nicht aufziehen. Aber auch dann ist zu bedenken, dass Kinder dann teilweise ihre Anschlussverbindungen ins Umland – also eine sichere Heimfahrt verpassen. Außerdem ist zu bedenken, dass die Maskenpflicht in Bus und Bahn aktuell eine singuläre Erscheinung im Alltag der Kinder ist. Die Maske wird sonst nirgends mehr gebraucht. Kein Wunder wenn sie dann nicht mehr immer griffbereit ist.

Wieviele Eltern haben diese Bußgelder schon bezahlt? Wieviele Kinder wurden bereits unrechtmäßig behandelt, während die Karlsruher Öffentlichkeit schweigend zusieht? Ist Ihnen klar, dass jedes 5.Kind in Deutschland unterhalb der Armutsgrenze lebt? 100,- € fehlen gerade ihn diesen Zeiten in den Familienkassen schmerzlich. 

Mit freundlichen Grüßen,

B. Reich, Karlsruhe


Redaktion

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