Landesfamilienpass 2020 ab sofort erhältlich

Unvergessliche Freizeit-Erlebnisse – unabhängig vom Geldbeutel der Eltern

Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha sagte bei der Vorstellung des Landesfamilienpasses 2020: „Wir wollen möglichst vielen Kindern im Land unvergessliche Freizeit-Erlebnisse ermöglichen – unabhängig vom Geldbeutel der Eltern“

Mit dem Landesfamilienpass erhalten Kinder und deren Bezugspersonen vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen spannenden Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg. Mit dabei sind unter anderem die vier großen Freizeitparks im Land, der Europa-Park in Rust, der Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn, das Ravensburger Spieleland sowie der Schwaben Park bei Kaisersbach. Aber auch Freizeitbäder, zahlreiche Klöster, Burgruinen und Schlösser lassen sich mit dem Landesfamilienpass ermäßigt oder kostenfrei besuchen. Antragsberechtigte Familien können den Pass und die dazugehörige Gutscheinkarte für das Jahr 2020 ab sofort kostenlos bei ihrer jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen.

„Auch im kommenden Jahr ist beim Landesfamilienpass wieder für jeden Geschmack etwas dabei. Ob Kultur, Action oder Geschichte – die Vielfalt unseres Landes kennenzulernen, darf nicht am Einkommen der Eltern scheitern“, so Minister Lucha. „Damit möglichst viele Kinder von den Vergünstigungen profitieren, haben wir den Landesfamilienpass den gewandelten Familienmodellen angepasst. Denn Familie ist überall da, wo Kinder sind. Egal ob Sie Opa, alleinerziehende Mutter, Tante oder eine andere Bezugsperson sind: Ich wünsche Ihnen und den Kindern auch in Zukunft abwechslungsreiche und vergnügte Stunden beim Erkunden und Erleben unserer Heimat.“

Neben einem Erwachsenen, der berechtigt ist, den Landesfamilienpass zu beantragen, können bis zu vier weitere Personen in den Pass eingetragen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen getrenntlebenden leiblichen Elternteil, Oma und/oder Opa, erwachsene Geschwister oder eine andere Bezugsperson der Kinder handelt. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen immer zwei Erwachsene zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.

Wer kann einen Landes­familienpass beantragen?

Einen Landesfamilienpass können Familien beantragen, wenn sie mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern) in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass schon bei einem kindergeldberechtigten Kind, wenn sie mit diesem zusammen in einem Haushalt leben. Dies gilt auch für Familien, die mit einem schwer behinderten Kind zusammenleben, Kinderzuschlag bzw. Hartz IV-Leistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.

Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhalten Familien auf Antrag bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Dort gibt es auch weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und -ermäßigungen. Weitere Informationen finden Sie auch online unter http://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass/

Besondere Angebote im Jahr 2020

Das Ministerium für Soziales und Integration macht in diesem Jahr besonders auf folgende Angebote aufmerksam:

  • Das Porschemuseum in Stuttgart gewährt Passinhabern auch 2020 wieder einen kostenfreien Eintritt. Die entsprechende Gutscheinkarte ist an einem Tag im Januar oder im November 2020 gültig.
  • Auch das Mercedes-Benz-Museum in Stuttgart können Familien mit dem Gutschein einmalig kostenfrei besuchen.
  • Für die Ravensburger Kinderwelt Kornwestheim gibt es zwei Gutscheine, mit denen Familien das Angebot für 6 Euro nutzen können. Der erste Gutschein gilt für die Zeit vom 29.02. bis 05.04., der zweite vom 03.07. bis 12.09.2020.
  • Die vier großen Freizeitparks in Baden-Württemberg, der Europa-Park in Rust, der Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn, der Freizeitpark Ravensburger Spieleland sowie der Schwaben Park bei Kaisersbach bieten Landesfamilienpassinhabern eine Vielzahl von Attraktionen für einen gemeinsamen und erlebnisreichen Tag. Mit dem entsprechenden Gutschein erhalten Landesfamilienpassinhaber an bestimmten Tagen im Jahr 2020 eine Ermäßigung beim Eintritt. Beim Europa-Park ist dies der 8. September, beim Erlebnispark Tripsdrill der 17. Mai oder der 13. September, beim Ravensburger Spieleland der 16. oder der 17. Mai und beim Schwaben Park der 25. April oder der 20. September.
  • In diesem Jahr neu hinzugekommen ist das explorhino Experimente Museum in Aalen.
  • Neu ist auch die Kooperation mit dem Meteorkrater Museum Sontheim im Stubental. Der Meteoritenkrater mit Zentralkegel im Steinheimer Becken ist der heute wohl weltweit besterhaltene und prägnanteste seiner Art.
  • Daneben bieten ab diesem Jahr auch das Strand- und Freibad Bad Waldsee, sowie das Waldschwimmbad und das Hallenbad Buchen im Odenwald für Landesfamilienpassinhaber mit der Gutscheinkarte Ermäßigungen bei der Familienkarte bzw. bei der Saison- und Dutzendkarte an.

Natürlich können auch weiterhin die Staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg mit dem Landesfamilienpass kostenfrei beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintritt besucht werden.


Redaktion

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