24-Stunden-Lauf für Kinderrechte in Karlsruhe

15 Jahre Karlsruher 24-Stunden-Lauf für Kinderrechte

Als vor 15 Jahren der erste 24-Stunden-Lauf für Kinderrechte in Karlsruhe durchgeführt wurde, ahnte niemand, dass der Lauf eine derartige Erfolgsgeschichte würde. Im Laufe der anderthalb Jahrzehnte ist er für viele Schulen, Vereine, Verbände, Institutionen und Unternehmen zu einem der wichtigen Ereignisse im Laufe des Jahres geworden und hat einen festen Platz in deren Terminkalender.

24 Stunden lang sind dann Tausende von Teilnehmende auf der Aschenbahn der SG Siemens in der Karlsruher Nordweststadt unterwegs und im ehrenamtlichen und selbstlosen Einsatz für soziale Projekte, die Karlsruher Kindern und Jugendlichen zugute kommen. Die Projekte könnten ohne die Spendenmittel, die über den Lauf zusammenkommen, nicht stattfinden. Jährlich werden zwischen 40.000 bis 50.000 Euro „erlaufen“.

Das Prinzip ist einfach: Im Vorfeld suchen die einzelnen Laufteams Spendenpaten, die bereit sind, pro gelaufener Runde einen bestimmten Betrag in den Spendentopf einzubezahlen. Viele Personen und Freunde des Laufs spenden auch zusätzlich, ohne mitzulaufen und erhöhen so die Mittel. Im Laufe der Jahre hat es sich eingebürgert, dass viele Unterstützer auf das 24hLauf-Gelände kommen, dort ihre Spende direkt abgeben und die Atmosphäre genießen. Im Vorfeld reichen gleichzeitig Vereine, Verbände und Institutionen Projekte ein, die sie über den Lauf finanzieren wollen – darunter sind Ausflüge für Kinder, die Anschaffung von Spielmaterial oder Kurse für Kinder und Jugendliche. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen.

Auch in diesem Jahr wird das so sein. Der Lauf findet am 8. und 9. Juli wieder auf dem Gelände der SG Siemens in der Nordweststadt statt. Ab sofort können sich Laufteams anmelden. Die Anzahl der Teams ist begrenzt. Auch die Projektanträge können schon gestellt werden. Dafür wird wie jedes Jahr auch eines der Kinderrechte aus der UN-Kinderrechte-Konvention in den Mittelpunkt gerückt. In diesem Jahr geht es um Artikel 28: „Das Kind hat das Recht auf Bildung. Der Besuch der Grundschule ist für alle Kinder Pflicht und unentgeltlich. Weiterführende Schulen, allgemeinbildender und berufsbildender Art, sind allen Kindern zugänglich und verfügbar zu machen. Allen, entsprechend ihrer Fähigkeiten, den Zugang zu den Hochschulen mit allen geeigneten Mitteln zu ermöglichen, Bildungs- und Berufsberatung allen Kindern verfügbar und zugänglich zu machen.“ Eine unabhängige Jury entscheidet über die Reihenfolge der eingereichten Projekte. Anmeldungen von Laufteams und Projektanträgen über die Internetseite


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