Geflüchtete Ukrainer/-innen haben besonderen Schutzstatus

Foto: Pexels

Seit Mitte Februar erreichen die Migrationsberatung (MBE) der AWO Karlsruhe gGmbH verstärkt Anfragen ukrainischer Staatsbürger/-innen. Ein Großteil von ihnen lebt schon länger in Deutschland und sucht nach Möglichkeiten, wie Angehörige und Freund/-innen in der Ukraine unterstützt werden können. Einige von ihnen sind zu Besuch in Deutschland gewesen und können jetzt nicht mehr zurückgehen. Andere haben bereits Geflüchtete aufgenommen und möchten wissen, wie es aufenthaltsrechtlich weitergeht. 

Massenzustrom-Richtlinie 

Während zunächst unklar war, welche Möglichkeiten Menschen haben, die aus der Ukraine fliehen, wurde inzwischen von der Europäischen Union (EU) eine unbürokratische Aufnahme der Geflüchteten beschlossen: hierbei handelt es sich um einen speziellen Schutzstatus unter Anwendung der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie. Somit müssen keine langwierigen Asylverfahren durchlaufen werden. 

Unterstützung durch die Migrationsberatung 

Darüber hinaus unterstützen die Mitarbeiterinnen der MBE bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis, klären über Ansprüche von Sozialleistungen auf und unterstützen auch hier bei der Beantragung, geben Hinweise, wo Neuankommende eine Unterkunft erhalten, informieren über Möglichkeiten des Familiennachzugs und der Erwerbstätigkeit in Deutschland. Weitere Themen sind beispiels-weise der Schulbesuch der mit geflüchteten Kinder und der Spracherwerb. Über den AWO Bundesverband und weitere Netzwerkpartner/-innen erhält die Migrationsberatung laufend Informationen, die an Ratsuchende weitergegeben werden. Neben persönlichen Beratungsgesprächen ist die Beratung auch per Mail, Telefon oder Videoberatung möglich. 

Beratungsangebot für Drittstaatsangehörige 

Das Beratungsangebot der AWO Migrationsberatung richtet sich jedoch nicht ausschließlich an ukrainische Staatsbürger/-innen. Auch Angehörige von Drittstaaten, die bisher in der Ukraine lebten, wie bei-spiels-weise Personen mit einem Schutzstatus oder einer Daueraufenthaltsberechtigung in der Ukraine und deren Familienangehörige machen sich Sorgen um ihre Zukunft und verlassen das Land. Die Migrationsberatung berät in den Sprachen Deutsch, Englisch, Russisch, Französisch, Spanisch, Rumänisch, Bulgarisch, Serbisch/Bosnisch/ Kroatisch. 

Als Informationsquelle – zum Teil auch auf Ukrainisch und Russisch – können die Seiten der Flüchtlingsräte empfohlen werden, die gut vernetzt und oft frühzeitig über Änderungen informiert sind. PRO ASYL, die gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA) und Tacheles e.V. u.v.m. stellen ebenfalls aktuelle Informationen zur Verfügung. 

Weiterführende Links: 

www.fluechtlingsrat.de/

www.proasyl.de/

www.ggua.de/startseite/

www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles.html 

Weitere Informationen finden Sie auf: www.awo-karlsruhe.de 

und auf: www.facebook.com/awokarlsruhe/ und auf Instagram: www.instagram.com/awokarlsruhe 


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