Lockdown-Notbetreuung der Stadt Karlsruhe

Aufgrund der Pandemieentwicklung werden bis zum Ende der Weihnachtsferien (10. Januar) Kindertageseinrichtungen sowie die Kindertagespflege grundsätzlich geschlossen.

Für Kinder, deren Erziehungsberechtigte durch ihre berufliche Tätigkeit unabkömmlich und tatsächlich an der Betreuung gehindert sind und denen keine andere Betreuungsperson zur Verfügung steht, ist eine Notbetreuung verfügbar. Dies ist auch für Eltern im Homeoffice möglich.

Eine Notbetreuung kann auch in Anspruch genommen werden für Kinder, bei denen das Kindeswohl dies erfordert oder aus anderen schwerwiegenden Gründen – etwa pflegebedürftige Angehörige oder ehrenamtlicher Einsatz bei Rettungsdiensten.

Bei städtischen Einrichtungen ist eine Nachweispflicht durch den Arbeitgeber zunächst nicht notwendig. Wichtig ist, dass die Eltern wirklich nur dann auf die Notbetreuung zurückgreifen, wenn es anders nicht geht. Die Eltern können sich zur Klärung an ihre jeweilige Einrichtungsleitung wenden.

Die Notbetreuung soll mit den regulär vereinbarten Betreuungstagen und -zeiten stattfinden. Auch sollen sich die Kinder mit den ihnen bekannten Bezugspersonen in den zugehörigen konstanten Gruppen aufhalten. Zwischen dem 24. Dezember und dem 1. Januar wird keine Notbetreuung angeboten.

Für die Notbetreuung gilt das übliche Zutritts- und Teilnahmeverbot. Diese Maßnahme, mit der die Anzahl der Kontakte reduziert werden soll, kann nur dann wirksam werden, wenn die Notbetreuung ausschließlich in zwingend erforderlichen Fällen in Anspruch genommen wird.

-pia


Redaktion

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