Hebammenprotest

Am 5. Mai fand als Teil des Hebammenprotests der Aktionstag „Ich danke meiner Hebamme“ auf dem Karlsruher Schlossplatz statt. Hebammen veranstalteten eine „Radtour für die Existenz“ und sammeln Stimmen für eine Online-Petition auf „change.org“.
Warum dieser Protest? Worüber regen sich die Hebammen so auf?

Demnächst gilt eine Versicherungspflicht für Hebammen. Diese müssen dann eine Berufshaftpflichtversicherung in ausreichendem Umfang haben, sonst machen sie sich strafbar.

Hebammen bieten Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurse, Wochenbettbetreuung, arbeiten als Beleghebammen oder betreuen außerklinische Geburten . Hausgeburten sind zwar nicht unbedingt riskanter als Klinikgeburten. Dennoch haben sich – wegen steigender Schadenssummen durch Fehler bei der Geburt – die Beiträge für die Berufshaftpflichtversicherung der Hebammen in den letzten zehn Jahren mehr als verzehnfacht.

Aktuelle Zahlen nach Informationen von Spiegel Online: Die Jahresprämie für freiberufliche Geburtshelferinnen wird ab Juli 2014 von derzeit 4.240 Euro auf dann 5.090 Euro steigen. Für die Mehrkosten wollen nun die gesetzlichen Krankenkassen aufkommen:

Ihr Spitzenverband hat den Hebammen Ende März angeboten, dafür von Juli an 6,48 Millionen Euro für ein Jahr bereitzustellen – das wären gut 50 Prozent mehr, als die Kassen noch 2013 für die Übernahme der Prämien zahlten.

Der Deutsche Hebammenverband hat nun wohl einen neuen Gruppenversicherungsvertrag unterzeichnet, der bis Ende Juni 2015 laufen soll. Und danach?

Der Hebammenverband formuliert es so: Hebammen droht faktisch ein Berufsverbot. In der Tat ist die Freiheit der Berufsausübung tangiert (Art.12 Grundgesetz). Zusätzlich wird auch die Entscheidungsfreiheit der Mütter eingeschränkt, wo und mit wessen Unterstützung das Kind zur Welt kommt. Es besteht ein Wahlrecht nach § 24f des 5. Sozialgesetzbuchs: „Die Versicherte kann ambulant in einem Krankenhaus, in einer von einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger geleiteten Einrichtung, in einer ärztlich geleiteten Einrichtung, in einer Hebammenpraxis oder im Rahmen einer Hausgeburt entbinden.“

Die Bedingungen für Hebammen haben sich bereits deutlich verändert. Das zeigt sich unter anderem daran, dass es in Karlsruhe nur noch eine Hausgeburtenhebamme gibt. Betroffen sind nach Angaben des Karlsruher Vereins HappyBirthday e.V. alle Hebammen, die entweder angestellt sind und trotzdem eine Zusatzversicherung brauchen (Klinikhebammen), teilweise oder komplett freiberuflich arbeiten (etwa 60 Prozent aller Hebammen), Beleghebammen (betreuen etwa 20 Prozent aller Geburten in Kliniken), Hebammen in Geburtshäusern und für Hausgeburten sowie Familienhebammen.

Natürlich gibt es auch andere Berufsgruppen, die Müttern vor, während und nach der Geburt helfen. Fakt ist aber, dass das Angebot der Hebammen sehr geschätzt und nachgefragt ist. Ich halte es deshalb für sehr problematisch, wenn der Gesetzgeber die zu erwartenden Folgen billigend in Kauf nimmt: Das Berufsbild bzw. der Tätigkeitsbereich der Berufsgruppe Hebamme wird drastisch eingeschränkt (zum Vorteil anderer Berufe und größerer Kliniken). Und es wird so fortan vergleichbare Angebote für Mütter nicht mehr geben.


Redaktion

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