Eltern in der Schule

Rechtskolumne von Dirk Vollmer

Rechtskolumne von Familienanwalt Dirk Vollmer

Wir lernen ein Leben lang. Erwachsene beklagen zwar, dass mit zunehmendem Alter die Leistung des Gehirns nachlässt. Aber auch im hohen Alter kann, wenn es die Gesundheit zulässt, noch vieles entdeckt und gelernt werden.

Beim Thema Schule geht es immer nur um die Kinder. Welche Anforderungen sie erfüllen müssen und wie die Sichtweise der Kinder ist. Kaum einer denkt an die Eltern. Die freuen sich, wenn sie mit der Einschulung des Kindes endlich den Kindergarten hinter sich lassen können. Die zwangsläufigen Zusammenkünfte mit mehr oder weniger sympathischen Eltern anderer Kinder sowie Erziehern und Erzieherinnen, die ständigen Kalendereinträge mit Sommerfest, Adventsfeier, Ferien, pädagogischen Tagen, Waldtagen, Ausflugstagen, und so weiter. Ganz zu schweigen von unvorhergesehenen Änderungen wegen Hitzefrei, Streik oder Ähnlichem. In der Schule wird alles anders, glaubt man. Von wegen. Mehr Ferien, mehr Veranstaltungen verlangen von den Eltern mehr planerisches Geschick. Sie müssen lernen, welche Personen für was zuständig sind, wann und wo man diese erreicht, welche Vorgehensweise bei Konflikten gewünscht ist. Generell: wie diese Schule, diese eigene Welt, tickt. Manchmal wünscht man sich die einfache kleine Welt des Kindergartens zurück: morgens grüßen vertraute Personen und hören geduldig zu, welche Wehwehchen der Spross nun wieder hat und dass er sich schon ganz doll auf den Nikolaus freut.

In der Grundschule ist das anders. Zu den Elternabenden kommen Elterngespräche, Infonachmittage und Elterncafés hinzu. Außerdem erreicht die Kommunikation mit Elternheft, stille Kinder-Post, Whatsapp-Gruppen, Schul-Rundmails, Nachrichten der Elternvertreter und verschiedenfarbige Infozettel eine ungeahnte Dichte. Sagen wir es mal positiv: über einen Mangel an Information kann man sich wirklich nicht beklagen. Wohl dem, der den Läusezettel rechtzeitig im Schulranzen entdeckt, denn wenn das Kind am nächsten Tag diesen Zettel nicht unterschrieben dabei hat, wird es nach Hause geschickt. Darf also abgeholt werden. Apropos Abholen und Bringen: wenn Eltern ihr Kind nicht gleich alleine auf den Schulweg durch die Stadt schicken, sondern es begleiten und an Autos, Straßenbahnen und Fahrräder vorbei bugsieren, werden sie als ängstliche oder gestörte Helikoptereltern verhöhnt. Da muss man dann durch. Man lernt ja nie aus.

Rechtsanwalt Dirk Vollmer
Fachanwalt für Familienrecht


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