BZgA sagt: Eltern und Lehrer sollten auch „Ins Netz gehen“

BZgA bietet Tipps und Hilfe bei exzessiver Mediennutzung

Meine Tochter ist nur noch mit ihrem Smartphone zugange, was kann ich tun? Wie kann ich meine Schülerinnen und Schüler für Themen der realen Welt begeistern? Ab wann ist ein Jugendlicher computerspielsüchtig? Anlässlich dieser und anderer Sorgen von Eltern, Lehrerinnen und Lehrern sowie pädagogisch Tätigen weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf das neue Internetportal www.multiplikatoren.ins-netz-gehen.de hin. Das neue BZgA-Internetangebot hat zum Ziel, Ängste von Erwachsenen abzubauen, bei-spielsweise bezüglich übermäßig langer Mediennutzungszeiten. Die Internetseite erläutert die Faszination der Jugendlichen für die neuen Medien. Sie informiert Eltern und Kindern sowie Lehrer und Schüler darüber, wie sie gemeinsam Computerspiel- und Internetsucht junger Menschen frühzeitig erkennen, rechtzeitig begegnen und Jugendliche auf dem Weg aus der Sucht unterstützen können.

Die meisten Jugendlichen leben eine gesunde Mischung aus Mediennutzung und Aktivitäten im realen Leben. Aktuell zeigen nach einer Studie der BZgA jedoch etwa 3,2 Prozent der 12- bis 17-Jährigen in Deutschland ein exzessives Nutzungsverhalten von Internet- und Computerspielen. Exzessiver Medienkonsum liegt zum Beispiel dann vor, wenn Betroffene das Ausmaß ihrer Internetnutzung nicht mehr kontrollieren können, wenn sie sich übermäßig stark auch in Gedanken mit den Internetangeboten beschäftigen und unruhig oder gereizt reagieren, wenn sie nicht online sein können. „Online zu sein ist ein wichtiger Bestandteil des jugendlichen Alltagerlebens“, so Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA. „Das stellt Familien und auch Schulen vor die Herausforderung, Heranwachsende in dieser Medienwelt so zu begleiten, dass sie sicher und verantwortungsvoll das Internet nutzen“, erläutert Dr. Thaiss.

Infos der BZgA für Jugendliche: www.ins-netz-gehen.de, Informationen der BZgA für Erwachsene: www.multiplikatoren.ins-netz-gehen.de


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