Bessere Hilfen für Schwangere in Notlagen

Schwangere in Notlagen finden Hilfe bei Familie in Not e.V. Bild: Logo Familie in Not ®

Der Stiftungsrat der Landesstiftung Familie in Not hat beschlossen, die Vergabe der Bundesstiftungsmittel „Mutter und Kind“ in Baden-Württemberg neu zu gestalten. „Unser Ziel ist, die Mittel des Bundes in Baden- Württemberg optimal für Schwangere in einer Notlage zu nutzen und den Aspekt der Nachhaltigkeit stärker in den Vordergrund zu rücken“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsrates, Ministerialdirektor Jürgen Lämmle.

Baden-Württemberg erhält jährlich rund 11,5 Mio. Euro aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind“. Künftig werden die Einkommensgrenzen, bis zu denen finanzielle Hilfen gewährt werden, im Rahmen der Vergaberichtlinien vor allem für Familien deutlich angehoben. So kommen insgesamt mehr Schwangere in den Genuss einer Unterstützung.

Gleichzeitig wird die Vergabe der Zuwendung flexibilisiert. Schwangere erhalten zukünftig eine einmalige Zuwendung von bis zu 1.000 Euro, die sie flexibel für Schwangerschaftskleidung, die Erstausstattung des Kindes, für Einrichtungs- und Haushaltsgegenstände, die Weiterführung des Haushalts oder für Betreuung des Kleinkindes verwenden können. „Damit richten wir die Zuwendung stärker am individuellen Bedarf der Schwangeren aus“ so Lämmle.

Als neues Modul wird in Zukunft die Möglichkeit aufgenommen, junge schwangere Frauen, die sich noch in Ausbildung oder im Studium befinden, darin zu unterstützen, mit dem Kind die angefangene Ausbildung oder das Studium abzuschließen. Hierfür können unter Berücksichtigung der geltenden Einkommensgrenzen finanzielle Hilfen zum Lebensunterhalt und zu den Kinderbetreuungskosten bis zum Ende der Ausbildung oder längstens bis Ende des 3. Lebensjahres des Kindes gewährt werden.

Ist aufgrund der Geburt eines Kindes ein Wohnungswechsel erforderlich, können weiterhin finanzielle Hilfen für Kautionen, Umzugs- und Renovierungskosten beantragt werden. Die Neuerungen sollen nach Beschluss des Stiftungsrates zum Oktober dieses Jahres in Kraft treten. Die Beantragung der Fördermittel erfolgt wie bisher über die staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen, denen Lämmle für die gute Kooperation dankte. „Es gilt nun, die Neuausrichtung in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren vor Ort bekannt zu machen und konstruktiv zu begleiten“, so Lämmle.

Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” wurde 1984 gegründet und hilft schwangeren Frauen in Notlagen. Die Bundesstiftung ist entsprechend den Vorschriften des Stiftungserrichtungsgesetzes eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts. Sie untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesfamilienministeriums und erhält für ihre Arbeit jährlich mindestens 92 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt, die sie nach einem Bevölkerungsschlüssel an Zuwendungsempfänger in den Ländern vergibt. Baden-Württemberg erhält hiervon jährlich rund 11,5 Millionen Euro. Weitere Informationen auf www.service-bw.de


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