Bleibt das Betreuungsgeld?

Rechtskolumne von R. A. Dirk Vollmer

Seit August 2013 ist das Betreuungsgeldgesetz in Kraft. Eltern von nach dem 01.08.2012 geborenen Kindern im Alter vom 15. bis zum 36. Lebensmonat haben Anspruch auf Betreuungsgeld, wenn sie für das jeweilige Kind keine öffentlich geförderte Betreuungseinrichtung (Kita oder Tagesmutter) in Anspruch nehmen. Der Anspruch besteht unabhängig von einer Erwerbstätigkeit der Eltern. Das Betreuungsgeld lag anfangs bei 100 Euro monatlich und erhöhte sich zum 01.08.2014 auf 150 Euro monatlich.

Das Betreuungsgeld wurde trotz großer Kritik politisch durchgeboxt. Die Begründung lautete damals so: Die Bundesregierung schaffe „echte Wahlfreiheit“ und will Eltern dabei unterstützen, ihre Kinder so großzuziehen, wie sie es für richtig halten. Deswegen sollte es Geld geben für Eltern, die ihre Kleinkinder im privaten Umfeld betreuen. Die Opposition kritisierte das Betreuungsgeld scharf. Gerade die Eltern von besonders förderungsbedürftigen Kindern, denen die staatlichen Angebote des Kinder- und Jugendhilfegesetzes unbekannt oder zu wenig attraktiv sind, würden das Betreuungsgeld ohne lenkende Wirkung verkonsumieren.

Es steht zu befürchten, dass die Kritiker Recht behalten. Laut einer aktuellen Studie des Deutschen Jugendinstituts und der Universität Dortmund, der eine Befragung von mehr als 100.000 Eltern mit Kindern unter drei Jahren zugrunde liegt, hält das Betreuungsgeld viele Migrantenfamilien und bildungsferne Eltern davon ab, ihre Kleinkinder in eine Kita zu geben.

Warum überhaupt eine Belohnung für selbstbetreuende Eltern? Ist nicht ohnehin das Engagement aller Eltern, in diesem Staat Kinder groß zu ziehen, lobenswert? War das Betreuungsgeld nur ein verzweifelter Versuch, den gesellschaftlichen Trend zur Doppelverdiener-Familie und fremdbetreuten Kindern aufzuhalten?  Die höhere Fremdbetreuungsrate von unter Dreijährigen liegt nicht daran, dass es mehr Egozentriker oder „Rabeneltern“ gibt. Es liegt teils an Sachzwängen. Mit nur einem Einkommen kann in der Regel keine Familie mehr ernährt werden. Zudem ist der Zustand gesellschaftspolitisch gewollt. In den letzten Jahren wurden die Kinderbetreuungsangebote massiv ausgebaut und ermöglichen vor allem jungen Frauen eine Fortführung ihres Berufs. Hinzu kommt, dass die Bundesregierung 2008 den Betreuungsunterhalt reformiert hat – das Credo ist weniger Abhängigkeit und mehr „Eigenverantwortung“. So ließen sich noch viele weitere Dinge anführen. Es bleibt dabei: Für das Betreuungsgeld sprachen von Anfang an zu wenige Argumente. Es sollte abgeschafft werden.

Rechtsanwalt Dirk Vollmer
Fachanwalt für Familienrecht
Dr. Schneider & Partner
www.schneideranwaelte.de


Wie sehen Sie, liebe Leserin / lieber Leser, das? Sind Sie für oder gegen die Abschaffung des Betreuungsgeldes?


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