Adé Betreuungsgeld – ein Grund zum Feiern?

Eine Betrachtung aus Elternsicht von unserer Mitarbeiterin Iris Wuttke

Iris Wuttke

Das Urteil, das das Gesetz zum Betreuungsgeld verfassungswidrig sei, ist gesprochen – und wird in einigen Medien wild diskutiert und stellenweise sogar gefeiert. Ganz sicher ein Grund, es genauer zu betrachten.

Fangen wir von vorne an: Was war nochmal das „Betreuungsgeld“? Es beträgt 150 Euro im Monat und wird derzeit gezahlt an Eltern, deren Kinder nach dem 1. August 2012 geboren wurden, und die für ihr Kind keine frühkindliche Betreuung in einer Kita oder ähnlichen Einrichtung in Anspruch nehmen. Daher auch der umgangssprachliche Name „Herdprämie“, der vor allem bei Gegnern des Betreuungsgeldes schnell in Umlauf kam; so in der Art: „Wer am heimischen Herd bleibt, anstatt arbeiten zu gehen, bekommt ein bisschen Geld dafür“.

Die aktuell getroffene Entscheidung des Gerichts besagt nur, dass das Betreuungsgeld Ländersache ist; der Bund hätte es nicht einführen dürfen. Die inhaltliche Diskussion ist eine ganz andere Geschichte!

Also, wie ist das mit dem Arbeiten? Kann (und soll?) Betreuungsgeld einen Anreiz schaffen, „zu Hause zu bleiben“? Familienministerin Katrin Altpeter wird dieser Tage zitiert, die Wirtschaft habe schon früh davor gewarnt, dass sich wegen des Betreuungsgeldes Teilzeitbeschäftigte und gering Qualifizierte aus dem Arbeitsleben zurückziehen und später nur schwer wieder eine Arbeit finden.

Zur Erinnerung: Es geht beim Betreuungsgeld ausschließlich um die Betreuung von Kindern zwischen dem 15. und 36. Lebensmonat! Man muss also bedenken: Die Fragen, ob man überhaupt ein Kind bekommt und ob man sich in der Erziehung selbst engagieren möchte, sind dann längst entschieden. Und auch die Entscheidung, ob ein Elternteil mit dem Nachwuchs zu Hause bleibt, ist zu diesem Zeitpunkt längst gefallen; denn irgend jemand hat sich ja auch in den ersten anderthalb Jahren um das Kind gekümmert.

Und ob 150 Euro pro Monat tatsächlich dafür sorgen, dass ein zuvor berufstätiger Elternteil alleine deshalb länger zu Hause bleibt und seiner erzieherischen Aufgabe nachkommt, das erscheint doch fraglich.

Befürworter des Betreuungsgeldes sahen und sehen die Eltern als diejenigen, die sich am Besten um ihre Kleinstkinder kümmern können: Mit Zeit, Engagement, Ruhe und Zuneigung in der Familie. Eine ganze Menge Eltern, die ihre Kleinstkinder gerne selbst betreuen und überzeugt das „Abenteuer Familie“ leben, werden zustimmen. Doch in einigen Fällen sieht die Realität möglicherweise anders aus. So schreibt das Deutsche Kinderhilfswerk (Pressemitteilung Nr. 126/2015 vom 21. Juli): „Das Betreuungsgeld setzt [..] besonders für finanziell benachteiligte Familien falsche Anreize und hält gerade Kinder aus bildungsfernen Familien von der Kinderbetreuung fern.“ Offenbar gibt es Fälle, in denen das Betreuungsgeld dafür sorgt, dass ein kleines Kind länger als unbedingt notwendig in einem in irgendeiner Form ungünstigen Umfeld zu Hause betreut wird, anstatt eine Kita zu besuchen. Wenn man aber davon ausgeht, dass ein Kind bei seinen Eltern eben nicht gut aufgehoben ist, dass es nicht gefördert oder – im Extremfall – gar schlecht behandelt wird, muss die Erkennung und Behebung solcher Problematiken wohl verstärkt an anderer Stelle erfolgen als im Rahmen der Betreuungsgeld-Diskussion.

Die Caritas veröffentlichte am 21. Juli 2015 eine Pressemeldung, in der Caritas-Präsident Peter Neher mit der Forderung zitiert wird: „Alle Familien sollten unabhängig von der Art der Kinderbetreuung in den ersten drei Jahren nach der Geburt eines Kindes 300 Euro monatlich zusätzlich zum Kindergeld und Sozialgeld erhalten“. Eine solche Regelung käme sachlich einer Erhöhung des Kindergeldes gleich. Das Urteil des Verfassungsgerichts enthält nichts, das darauf hindeuten würde, dass eine solche andere, flächendeckende Regelung als nächstes diskutiert werden könnte.

In einer Pressemitteilung der Karlsruher SPD vom 21. Juli heißt es: Parsa Marvi (der Vorsitzende der SPD KA-Stadt) freue sich über die Entscheidung der Verfassungsrichter, und „ […] die freiwerdenden Mittel können jetzt in die Quantität und Qualität von Kitaplätzen fließen.“ Möglicherweise können sie das, ja. Aber (und das ist ein großes ABER!): Das Urteil bedeutet nicht, dass das zukünftig eingesparte Betreuungsgeld stattdessen zwangsweise in den Kita-Ausbau fließt – auch wenn sich das vielleicht viele wünschen und sich dafür einsetzen möchten.

Finanzielle Unterstützung für Eltern ist prinzipiell erfreulich. Doch ob (und wie lange) man gerne „Vollzeitmutter“ oder „Vollzeitvater“ ist, und ob man bereit ist, im Beruf dauerhaft zurückzustecken, das ist eine so komplexe und persönliche Entscheidung, dass bezweifelt werden darf, ob Geld vom Staat überhaupt eine Rolle spielt.

Fazit: Die Entscheidung der Verfassungsrichter kann zum derzeitigen Zeitpunkt kaum pauschal als positiv oder negativ beurteilt werden. Vielmehr kommt es darauf an, welche Nachfolgemodelle entstehen – und welche Wirkung diese dann im Sinne einer kinderfreundlichen und gesellschaftlich positiven Familienpolitik haben werden.


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