Urlaubsplanung: Vorfahrt für Eltern?

Rechtskolumne von Janosch Huber | Rechtsanwalt

Wenn die (Sommer-)Ferien näher rücken, beginnt für viele Familien die Urlaubsplanung. Doch was passiert, wenn im Unternehmen gleich mehrere Kollegen zur selben Zeit Urlaub nehmen möchten? Gerade für Eltern mit schulpflichtigen Kindern kann dies zu einer echten Herausforderung werden.

Urlaubswünsche und soziale Gesichtspunkte

Das Bundesurlaubsgesetz sieht vor, dass Arbeitgeber bei der zeitlichen Festlegung des Erholungsurlaubs die Wünsche ihrer Arbeitnehmer berücksichtigen müssen. Dabei sieht das Gesetz bei der Entscheidung auch die Berücksichtigung von „sozialen Gesichtspunkten“ vor. Für Eltern schulpflichtiger Kinder bedeutet dies, dass sie einen Vorrang gegenüber kinderlosen Arbeitnehmern für Urlaub während der Schulferien haben können. Der Gesetzgeber erkennt damit bis zu einem gewissen Maß an, dass diese Urlaubszeiten für Familien mit schulgebundenen Kindern besonders wichtig sind.

Konflikte bei der Urlaubsplanung

Doch was geschieht, wenn mehrere Angestellte gleichzeitig Urlaub beantragen? Die Lage kann kompliziert werden, wenn zum Beispiel Kollegen mit schulpflichtigen Kindern, Angestellte, deren Partner an feste Urlaubszeiten gebunden sind, oder Mitarbeiter, die nach einer schweren Krankheit Urlaub benötigen, gleichzeitig ihre Urlaubsansprüche geltend machen möchten. 

In solchen Fällen muss der Arbeitgeber eine faire Abwägung treffen. Er entscheidet, wessen Urlaubswunsch Priorität hat, und muss dabei aber die gesetzlichen Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes im Blick behalten. Eine Ablehnung einzelner Urlaubsanträge kann jedoch in der Regel nur erfolgen, wenn aus betrieblichen Gründen nicht jeder Urlaubswunsch erfüllt werden kann.

Tipps für Eltern

Für Eltern ist es deshalb ratsam, frühzeitig zu planen und den Urlaubswunsch rechtzeitig beim Arbeitgeber einzureichen. Auch eine offene Kommunikation mit Vorgesetzten und Kollegen kann helfen, die eben beschriebenen Konflikte zu vermeiden. Wer eine gewisse Kompromissbereitschaft zeigt und versucht gegenseitiges Verständnis zu fördern, kann dazu beitragen, eine Lösung zu finden, die für alle Seiten akzeptabel ist.

Fazit

Denken Sie daran, dass der Gesetzgeber die Bedürfnisse von Familien anerkannt hat, und nutzen Sie diesen rechtlichen Rahmen, um einen erholsamen Urlaub mit Ihren Kindern zu planen.

Die Urlaubsplanung in Unternehmen mit vielen Eltern kann aber auch eine Herausforderung sein. Durch eine frühzeitige Planung, offene Kommunikation und gegenseitiges Verständnis lassen sich potentielle Konflikte aber meistens gut lösen. 

Eine Kolumne von Janosch Huber | Rechtsanwalt

Beinert & Partner Rechtsanwälte Partnerschafts mbB | www.beinertpartner.de 


Anzeigen
Anzeige
Anzeige

Anmelden

Registrieren

Passwort zurücksetzen

Bitte gib deinen Benutzernamen oder deine E-Mail-Adresse an. Du erhältst anschließend einen Link zur Erstellung eines neuen Passworts per E-Mail.